Wohnraumförderung

Intakte Städte und gute Wohnbedingungen sind für die Lebensqualität der Bürger unseres Landes von ausschlaggebender Bedeutung. Mit der Wohnraumförderung leistet das Land seinen Beitrag zur Verbesserung der qualitativen Wohnraumversorgung, zur Sicherung sozial verträglicher Wohnkosten und zum Erhalt stabiler Wohnquartiere. Schwerpunkte der Förderung sind die nachfragegerechte und zukunftsfähige Weiterentwicklung der Wohnungsbestände einschließlich Wohnraumanpassungen sowie die Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnungen.

Mit der Bereitstellung von zinsfreien Darlehen mit Tilgungsnachlass nach dem Neubauprogramm Wohnungsbau Sozial wird die Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnungen unterstützt. Durch den Wohnungsbau soll in zentralen Orten sowie Tourismusschwerpunkträumen die Entwicklung angespannter Wohnungsmärkte vermieden werden. Um den Bedarf an bezahlbaren Wohnungen zu decken, der nicht nur bei einkommensschwachen Haushalten, sondern zunehmend auch bei Haushalten mit mittlerem Einkommen besteht, stehen zwei Förderangebote mit unterschiedlichen, auf die Zielgruppen zugeschnittenen Nettokaltmieten bereit. Die geförderten Wohnungen unterliegen über einem Zeitraum von 40 Jahren einer Belegungsbindung und stehen Inhabern eines Wohnberechtigungsscheines zur Verfügung.

Die Förderung von Wohnraumanpassungen zur Herstellung von Barrierefreiheit oder Barrierearmut ist nach der Modernisierungsrichtlinie möglich. Das Darlehensprogramm mit Tilgungsnachlass und ohne Verzinsung ist auf die nachfragegerechte Sanierung der Wohnungsbestände insbesondere für Familien mit Kindern, Menschen mit Behinderung und ältere Menschen ausgerichtet. Die Förderung richtet sich sowohl an Eigennutzer als auch an Vermieter von Miet- und Genossenschaftswohnungen. Auch die Nachrüstung von Wohngebäuden mit Personenaufzügen ist mit diesem Programm möglich. Die belegungsgebundenen Wohnungen unterliegen 33 Jahre der Bindung.

Bis Ende 2023 können darüber hinaus Maßnahmen gefördert werden, welche die Energieeffizienz von Wohnungen besonders erhöhen. Zuwendungsfähig ist die Modernisierung von Wohngebäuden, die mindestens dem Standard Effizienzhaus 85 nach der Bundesförderung für effiziente Gebäude genügen. Hier werden Zuschüsse von 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt – bis zu 960 Euro pro Quadratmeter. Auch in diesem Programm ist Fördervoraussetzung, dass die Wohnungen barrierefrei oder -arm angepasst werden.

Eigentümer von leerstehenden Miet- und Genossenschaftswohnungen können Zuschüsse aus dem Sonderprogramm Wohnrauminstandsetzung beantragen. Ziel ist, benachteiligten Haushalten für bis zu drei Jahren eine preisgünstige Unterkunft zu bieten. Je Wohnung können aus dem Programm 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten bezuschusst werden, maximal 5.000 Euro. Insgesamt können mit dem Programm rund 600 leerstehende Wohnungen für Wohnzwecke aktiviert werden.

Richtlinien und Fördergrundsätze für die Programme der Wohnraumförderung finden Sie hier:

Antragstellung

Die Antragsunterlagen sind beim Landesförderinstitut (LFI) Mecklenburg-Vorpommern erhältlich.

Kontakt

Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
Postfach: Postfach 160255
19092 Schwerin

Neben dem Landesförderinstitut unterstützt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) die Durchführung von Investitionen im Wohnungsbau. Die KfW bietet Finanzierungen zu günstigen Konditionen für energieeffizientes Bauen und Sanieren, barrierefreien Umbau, den Bau oder Kauf von selbst genutzten Eigenheimen oder Eigentumswohnungen und fördert Beratungsleistungen bei der energetischen Sanierung.