FAQ zum Thema Breitband

Was ist Breitband und was leisten die verschiedenen Technologien?

Unter "Breitband" kann man einen Internetzugang mit einer hohen Datenübertragungsrate verstehen. Eine verbindliche Definition dafür gibt es allerdings nicht, da die Anforderungen an die Datenübertragungsraten stetig steigen. Es gibt verschiedene Techniken, um Internetzugänge zu realisieren. Diese unterscheiden sich hinsichtlich des verwendeten Materials und erreichen unterschiedlich hohe Datenübertragungsraten.*

  • Bei DSL, also Internet über die Telefonleitung (Kupfer), ist die Geschwindigkeit sehr stark von der Leitungslänge abhängig. Über diese Leitungen sind Verbindungen bis maximal 16 Mbit/s möglich.
  • Liegt bis zum Verteilerkasten bereits ein Glasfaseranschluss, können über VDSL Übertragungsraten bis zu 50 Mbit/s realisiert werden.
  • Mit Hilfe von VDSL-Vectoring können zusätzlich elektromagnetische Störungen aus der Leitung gefiltert und so die Verbindung auf bis zu 100 Mbit/s verbessert werden. Über Super-Vectoring sollen Geschwindigkeiten bis 250 Mbit/s erreicht werden.
  • Beim Internet über das Kabel-TV-Netz (Koaxialkabel) sind mit dem sogenannten DOCSIS 3.0 Standard Übertragungsraten bis 400 Mbit/s und mit dem Nachfolgestandard DOCSIS 3.1 sogar bis 1 Gbit/s möglich. Allerdings ist die Geschwindigkeit von der Anzahl der am Kabel angeschlossenen Nutzerinnen und Nutzern abhängig.
  • Grundsätzlich ist auch eine Internetanbindung über das Mobilfunknetz möglich. Mit LTE sind theoretisch bis zu 300 Mbit/s möglich. Jedoch ist diese Technik stark von der Anzahl aktiver Verbindungen und der Entfernung zum Sendemast abhängig. Die tatsächliche Bandbreite ist deshalb in der Regel deutlich geringer.
  • Mit Kabeln aus Glasfaser lassen sich Übertragungsraten bis weit über 100 Gbit/s erreichen. Glasfasern sind extrem leistungsstarke, sehr dünne Fasern aus Glas. Sie transportieren Daten mit hoher Geschwindigkeit ohne nennenswerten Datenverlust, weil die übertragenen Lichtimpulse weniger störanfälliger als Stromimpulse sind. Glasfaserkabel sind robust, unempfindlich gegen Feuchtigkeit, elektromagnetische Impulse und Temperaturschwankungen.

Glasfaser bietet aktuell die bestmögliche Internet-Zugangstechnik. Die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern hat deshalb im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus von Anfang an auf die Verlegung von Glasfaser gesetzt.

*Hierbei unterscheiden sich die Upload- und Downloadgeschwindigkeiten zum Teil deutlich voneinander. Die angegebene Geschwindigkeit bezieht sich jeweils auf die maximale Downloadgeschwindigkeit.

Warum gibt es eine Förderung für den Breitbandausbau?

Grundsätzlich bauen Telekommunikationsunternehmen Gebiete auf eigene Kosten aus (sogenannter eigenwirtschaftlicher Ausbau) und refinanzieren die Kosten für den Ausbau durch den Abschluss von Internetverträgen mit den Anwohnerinnen und Anwohnern oder ansässigen Firmen. Insbesondere in ländlichen Bereichen, in denen wenige Menschen auf großer Fläche leben, ist der Ausbau der Infrastruktur (z.B. mit Glasfaserkabeln) mit hohen Kosten verbunden. Hier gibt es jedoch nur eine geringe Anzahl möglicher Kundinnen und Kunden, die nach dem Ausbau einen Internetvertrag abschließen. Dadurch ist der Ausbau für die Telekommunikationsunternehmen zu unwirtschaftlich und würde deswegen nicht durchgeführt werden. In diesen Bereichen ist eine Förderung unumgänglich, um eine Anbindung mit Glasfaser zu ermöglichen. Für die Städte oder Gemeinden können die dazugehörigen Landkreise Fördermittel bei Bund und Land beantragen und mit diesen den Glasfaser-Ausbau an die ausführenden TK-Unternehmen vergeben bzw. selbst ausführen lassen. Die kreisfreien Städte beantragen die Förderung selbst.

Wie finde ich heraus, ob meine Adresse einen geförderten Glasfaseranschluss erhält?

Aktuell findet die Förderung von Anschlüssen noch im Rahmen des Weiße-Flecken-Programms statt. Auf dieser Karte können Sie Ihre Adresse eingeben und prüfen, ob diese in einem Ausbaugebiet des geförderten Glasfaser-Ausbaus liegt:

 
Breitbandausbau Legende

Warum findet für meine Adresse kein geförderter Ausbau statt?

Dass sich Ihre Adresse aktuell nicht in einem geförderten Ausbaugebiet befindet, kann verschiedene Gründe haben:

  1. Ihre aktuelle Breitbandversorgung liegt über 30 Mbit/s. In diesem Fall könnte eine künftige Förderung über das Graue-Flecken-Förderprogramm möglich sein.
  2. Es gibt für Ihre Adresse die Möglichkeit einer schnellen Internetverbindung (z.B. durch mindestens einen anderen Anbieter).
  3. Ein Telekommunikationsunternehmen plant den eigenwirtschaftlichen Ausbau an Ihrer Adresse innerhalb der nächsten drei Jahre.

Die Geschwindigkeit Ihres Internetanschlusses können Sie auf verschiedenen Portalen testen. Auch die Bundesnetzagentur stellt unter www.breitbandmessung.de ein entsprechendes Programm zur Verfügung.

Hinweis: Seit dem 04.05.2022 gibt es das sogenannte „Recht auf schnelles Internet“. Demzufolge muss überall in Deutschland Festnetz-Internet mit einer Geschwindigkeit von mindestens 10 Mbit/s im Download und im Upload 1,7 Mbit/s verfügbar sein. Dies eröffnet erstmals einen Rechtsanspruch auf Breitband-Internet.

Bitte wenden Sie sich bei Fragen zur Förderfähigkeit Ihres Anschlusses an die Breitbandkoordinator*innen Ihres Landkreises (siehe Frage „Wie bekomme ich weitere Infos zum Breitbandausbau?“).

Wie bekomme ich weitere Infos zum Breitbandausbau in meinem Wohnort?

Ansprechpersonen für Sie als Bürger*in bzw. Unternehmen sind die Breitbandkoordinator*innen Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt. Die Kontaktdaten finden Sie auf den jeweiligen Internetseiten:

Kann ich selbst einen Antrag auf Förderung meines Glasfaseranschlusses stellen?

Nein. Anträge auf Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus können in M-V von Landkreisen, kreisfreien Städten, Zweckverbänden und Unternehmen in ausschließlich öffentlicher Trägerschaft gestellt werden, jedoch nicht von Privatpersonen. Es erfolgt keine unmittelbare Förderung einzelner Adressen, sondern von Projektgebieten, die zahlreiche Anschlüsse in einem Gebiet umfassen. Sie werden informiert, wenn in Ihrem Wohngebiet ein Ausbau stattfinden soll und können dann Ihre Zustimmung zur Verlegung der Anschlüsse geben.

Erfolgt der Ausbau auch ohne meine Zustimmung?

Nein. Wenn Sie keinen Glasfaseranschluss haben möchten bzw. erst zu einem späteren Zeitpunkt, wird im Rahmen der Förderung kein Glasfaser-Hausanschluss in Ihr Haus verlegt. Bitte beachten Sie jedoch: Sollten Sie sich gegen den Anschluss entscheiden, werden die Kabel im Straßen- oder Gehwegbereich nur vor Ihrem Haus abgelegt. Ein späterer Anschluss kann dann nur zu den Bedingungen des Netzbetreibers erfolgen und wird wahrscheinlich kostenpflichtig.

Was ist das „Weiße-Flecken-Programm“?

Mit dem sogenannten „Weiße-Flecken“-Förderprogramm können seit 2016 unterversorgte Haushalte, die mit weniger als 30 Mbit/s im Download auskommen müssen und nicht innerhalb der nächsten drei Jahre eigenwirtschaftlich durch ein Telekommunikationsunternehmen erschlossen werden, gefördert an schnelles Internet angeschlossen werden.

Der Bund stellt im Rahmen dieses Programms einen Großteil der Fördermittel zur Verfügung und die Bundesländer und Kommunen kofinanzieren die Förderung. In Mecklenburg-Vorpommern stehen mit den Geldern von Bund und Land aktuell mehr als 2 Milliarden Euro für den Glasfaserausbau zur Verfügung.

Was ist das „Graue-Flecken-Programm“?

2021 wurde das Bundesförderprogramm zum „Graue-Flecken-Programm“ weiterentwickelt und deutlich ausgeweitet. Die Aufgreifschwelle wurde auf 100 Mbit/s erhöht: ein geförderter Glasfaserbau wäre damit auch in Gebieten möglich, in denen bereits eine Versorgung mit mehr als 30 Mbit/s, aber weniger als 100 Mbit/s besteht, in den sogenannten "hellgrauen Flecken".

Seit Wegfall der Aufgreifschwelle im Januar 2023 sind auch Adressen mit mehr als 100 MBit/s förderfähig, die sogenannten "dunkelgrauen Flecken".

Nicht förderfähig sind "schwarze Flecken".

Was sind „schwarze Flecken“?

Ein „schwarzer Fleck“ bezeichnet ein Gebiet, in dem bereits leistungsfähige Internetnetze von mehr als einem Anbieter vorhanden sind oder in den kommenden drei Jahren ausgebaut werden.

Was ist die Gigabitstrategie des Bundes?

Der Bund hat das Ziel, bis zum Jahr 2030 flächendeckend Glasfaser und den neusten Mobilfunkstandard anzubieten. Hierfür wurde am 13.07.2022 die Gigabitstrategie verabschiedet. Diese enthält Zielvorgaben und entsprechende Maßnahmen, um diese zu erreichen.

Wie läuft das Förderverfahren ab?

Die Förderung wird zentral vom Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern gesteuert. Die Umsetzung des Glasfaserausbaus erfolgt über die Landkreise und kreisfreien Städte durch das Telekommunikationsunternehmen, das den Zuschlag für den Ausbau bekommen hat (sogenanntes Wirtschaftlichkeitslückenmodell).

Um die förderbedürftigen Bereiche zu ermitteln, wird zunächst ein Markterkundungsverfahren (MEV) durchgeführt. Hierbei werden alle Adressen herausgesucht, die eine unzureichende Internetversorgung haben und für die innerhalb der nächsten drei Jahre kein eigenwirtschaftlicher Ausbau durch ein Telekommunikationsunternehmen geplant ist. Für die förderfähigen Adressen kann ein Antrag auf Förderung beim Bund und beim Land gestellt werden. Diese prüfen die Anträge und erteilen vorläufige Bescheide zur finanziellen Absicherung der Ausbauprojekte. Daraufhin kann das Auswahlverfahren erfolgen: ein Unternehmen (z.B. ein Telekommunikationsunternehmen oder die Stadtwerke) bewirbt sich für die Durchführung des Ausbaus. Das Unternehmen bekommt dann seine Wirtschaftlichkeitslücke, also die Kosten für den Ausbau abzüglich der erwarteten Einnahmen durch den Abschluss von Dienstverträgen. die Fördermittel erstattet. Hat ein Unternehmen den Zuschlag erhalten, kann der Bescheid über die endgültige Förderhöhe entsprechend des im Auswahlverfahren ermittelten Marktpreises erteilt werden. Daraufhin erfolgt die Bauphase:

  1. Planung:
    Planung des Glasfaser- und Rohrnetzes inklusive Einholung aller notwendigen Genehmigungen
  2. Tiefbau:
    Bei Tiefbauarbeiten werden die Glasfaser-Leitungen in die Straßen oder Bürgersteige verlegt und auch in die einzelnen Gebäude.
  3. Installation:
    Nach der Verlegung der Glasfaser-Leitungen in das Haus wird der eigentliche Glasfaser-Anschluss installiert. Die Kabel werden „gespleißt“, also mit der Glasfaser-Anschlussdose verbunden.
  4. Schaltung:
    Mit der Schaltung des Glasfaser-Anschlusses wird der Bau abgeschlossen. Sie können nun nach Abschluss eines entsprechenden Vertrages mit Ihrem neuen Glasfaser-Anschluss im Internet surfen.

Die einzelnen Arbeitsschritte dauern in den einzelnen Projektgebieten oft unterschiedlich lange. Insbesondere die Tiefbauarbeiten sind von vielen Faktoren beeinflusst. Zudem muss der Netzausbau meist als Gesamtes betrachtet werden: erst wenn die gesamte Strecke von der Hauptverteilung zum Verteilerschrank und von dort zum Haus vollständig hergestellt ist, können die Glasfaserkabel eingeblasen und angeschlossen werden.

Wie unterscheidet sich der Breitbandausbau auf Rügen im Förderverfahren (Betreibermodell)?

Auf der Insel Rügen wird der Ausbau im Wege des Betreibermodells durchgeführt. Dies ist neben dem Wirtschaftlichkeitslückenmodell eine weitere Variante der Förderung des Breitbandausbaus. Im Betreibermodell errichten Städte oder Gemeinden selbst Breitbandnetze, um diese an Telekommunikationsunternehmen zu verpachten oder selbst zu betreiben. Auf der Insel Rügen übernimmt der Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Rügen (ZWAR), ein Zusammenschluss der Städte und Gemeinden der Insel Rügen, den Ausbau. Staatlich gefördert werden dabei die tatsächlichen Investitionskosten, also die Planungskosten und die Ausgaben für die Errichtung der passiven Infrastruktur, z. B. Lehrrohre oder Glasfaserkabel.