An Kündigungsfristen bei Dauerverträgen sollte künftig transparent erinnert werden

Justizministerin Katy Hoffmeister (CDU) setzt sich auf Verbraucherschutzministerkonferenz für einen Vorschlag aus Baden-Württemberg ein: „Hilfe im Vertragsdschungel“

Nr.28/17  | 27.04.2017  | JM  | Justizministerium

„Bei laufenden Verträgen mit automatischer Verlängerung der Vertragslaufzeit sollten künftig die Unternehmen an die mögliche Kündigungsfrist erinnern. So können Unternehmen für noch mehr Transparenz für ihre Kunden sorgen. Denn es ist sicher jedem schon mal passiert, dass ein Vertrag z. B. im Fitnessstudio oder für die Energieversorgung weiterläuft, obwohl man ihn längst hätte kündigen wollen. Die Frist dazu verstreicht dann stets, weil man nicht an den Termin gedacht hat, und schon ist die Kündigung wieder nicht erfolgt. Das sollte sich bei sogenannten Dauerschuldverhältnissen ändern“, fordert Justizministerin Hoffmeister kurz vor der Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) in Dresden. Die Ministerin ist für den wirtschaftlichen Verbraucherschutz zuständig.

Laut Vorstoß soll das Bundesjustizministerium bis zur nächsten VSMK prüfen, ob Unternehmen dazu verpflichtet werden können, auf ein bevorstehendes Frist-Ende für die Vertragskündigung hinzuweisen. Ministerin Hoffmeister: „Ich unterstütze den Vorschlag. Eine solche Pflicht gibt es ab Juni bereits in der Telekommunikation. Auf der Grundlage des Telekommunikationsgesetzes führt die Bundesnetzagentur dann eine Transparenzverordnung ein. Demnach soll künftig auf jeder Rechnung ein Hinweis zur Vertragslaufzeit und nächsten Kündigungsfrist vorgeschrieben sein. Ähnlich könnten Verbraucherinnen und Verbraucher auch in anderen Bereichen des Lebens auf die Möglichkeit der Vertragskündigung hingewiesen werden. Die Unternehmen könnten ihre Kunden per Brief, Email oder mobiler Textnachricht erinnern. Letztendlich würde aus meiner Sicht das Vertrauensverhältnis zu den Verbrauchern noch weiter stärken, denn es ist eine Hilfe im Vertragsdschungel“, so Ministerin Hoffmeister.

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