Verbraucherschutzministerkonferenz gegen planmäßige Überbuchungen von Flugzeugen

Mecklenburg-Vorpommern setzt sich mit Antrag zu Prüfauftrag durch. Justizministerin Katy Hoffmeister: „Wert des Grundsatzes der Vertragstreue einhalten“

Nr.43/18  | 15.06.2018  | JM  | Justizministerium

„Es wird mit Sicherheit diesen Sommer wieder einige Fluggäste weltweit treffen: Die Maschine wird überbucht sein. Der betroffene Fluggast hat das Nachsehen, den Ärger und die längere Reise, da etwaige Termine oder Anschlussverbindungen verpasst werden. Da eine solche Überbuchung oftmals von den Fluggesellschaften zur Auslastung der Flüge bewusst in Kauf genommen wird, müssen wir künftig dagegen vorgehen. Ich freue mich daher, dass meine Kolleginnen und Kollegen auf der Verbraucherschutzministerkonferenz dem Antrag aus Mecklenburg-Vorpommern gefolgt sind“, sagte Justizministerin Hoffmeister nach der Konferenz in Saarbrücken. Sie ist zuständig für den wirtschaftlichen Verbraucherschutz in Mecklenburg-Vorpommern.

„Welchen Wert hat der Grundsatz der Vertragstreue bei einer bewussten Überbuchung? Die Fluggesellschaften lassen sich das Recht zur Nichtbeförderung im Falle der Überbuchung regelmäßig in ihren Beförderungsverträgen einräumen. Diese akzeptiert der Fluggast bei der Buchung. Ich habe aber erhebliche Zweifel an der AGB-rechtlichen Zulässigkeit der verwendeten Klauseln“, so die Ministerin.

„Bedauerlicherweise kann die Fluggastrechteverordnung so ausgelegt werden, dass im Ergebnis die Fluggesellschaften zur Übertragung eines Teils ihres betriebswirtschaftlichen Risikos auf die Verbraucher legitimiert werden. Das ist nicht im Sinne der Verbraucher. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wurde nun gebeten, sich für eine Änderung der Fluggastrechte-Verordnung einzusetzen“, resümierte Justizministerin Hoffmeister zum Ende der Verbraucherschutzministerkonferenz.

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