Sonderzuschläge für Justizvollzugsanwärter

Justizministerin Katy Hoffmeister erklärte im Landtag: „Der Grundbetrag steigt um 35 Prozent. Im Vollzug sind weitere Personalmaßnahmen im Blick“

Nr.94/18  | 23.11.2018  | JM  | Justizministerium

„Wir zahlen unseren Justizvollzugsanwärtern künftig mehr Geld. Für die Einstellungsjahrgänge 2017 bis 2020 heben wir den Anwärtergrundbetrag für die Beamtinnen und Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst für das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 des allgemeinen Vollzugsdienstes und des Werkdienstes um 35 Prozent an. Das ist ein wichtiges Zeichen der Landesregierung und wird auch nicht das letzte Zeichen sein“, kündigte Justizministerin Hoffmeister in der Landtagsdebatte über Justizvollzugs an.

„Ich habe weitere Maßnahmen im Blick, die unabhängig von den temporären Personalengpässen im Sommer in der JVA Bützow bereits mit den Personalvertretungen besprochen sind. Aktuell läuft die sogenannte 2. Beförderungsrunde 2018. Im Zuge dessen werden mehr als 50 Beförderungen umgesetzt. Das ist mir auch wichtig, denn der Allgemeine Vollzugsdienst leistet eine enorm wichtige Arbeit für die Sicherheit unserer Bevölkerung. Voriges Jahr fiel die Beförderungsrunde aus. Grund war die höchstrichterliche Rechtsprechung, wonach eine Dienstpostenbewertung für den Justizvollzug zu erstellen war. Seit einigen Wochen sind wir zudem dabei, einen neuen Maßnahmenkatalog zu erstellen, um dem Krankenstand entgegen zu wirken. Mit dem Jahreswechsel und der Schließung der JVA Neubrandenburg werden alle geplanten Versetzungen in die verbliebenen Anstalten umgesetzt sein. Auch konnten wir in der JVA Bützow drei neue Psychologen und einen Suchttherapeuten einstellen, das wirkt sich positiv auf die Arbeitsabläufe aus“, so Ministerin Hoffmeister. Wiederholte Vorwürfe der Linksfraktion zum Vollzugsalltag wies sie erneut zurück: „Wenn Aufschlusszeiten im Einzelfall verkürzt werden mussten, war dies gesetzeskonform. Der vorgeschriebene Aufenthalt im Freien wurde täglich allen Gefangenen abgesichert. Alle geplanten und anstehenden Entlassungsvorbereitungen wurden umgesetzt.“

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