Wechselschichtzulage für Justizvollzug erhöht

Justizministerin Katy Hoffmeister: „Nach der Erhöhung des Anwärtergrundbetrags setzen wir wie versprochen weitere Maßnahmen um. Gutes Zeichen am Jahresende“

Nr.98/18  | 12.12.2018  | JM  | Justizministerium

„Nachdem ich in der Landtagssitzung im November verkündet habe, dass wir unseren Justizvollzugsanwärtern den Anwärtergrundbetrag um 35 Prozent anheben, habe ich auch weitere Zeichen der Landesregierung versprochen. Wir haben uns mit der Koalition aus SPD und CDU geeinigt, dass künftig auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Justizvollzug eine deutlich höhere Wechselschichtzulage gezahlt wird. Es ist mir ein sehr wichtiges Anliegen, für das ich mich mit Nachdruck eingesetzt habe. Die Entscheidung für die Wechselschichtzulage im Vollzug ist ein gutes und wichtiges Zeichen zum Jahresausklang. Die Bediensteten im JVA-Schichtsystem leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Sicherheit unseres Landes und unserer Bevölkerung täglich und rund um die Uhr“, das sagte Justizministerin Hoffmeister am Rande der Haushaltsdebatte im Landtag.

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