Justizministerin Hoffmeister: „Keine weitere Bewährung für Bewährungsversager“

Mecklenburg-Vorpommern unterstützte einen Vorstoß auf der JuMiKo in Travemünde. Ministerin Katy Hoffmeister begrüßt Zustimmung: „Strafe soll wirken“

Nr.46/19  | 06.06.2019  | JM  | Justizministerium

„Aus bundesweiten Untersuchungen in den Jahren 2010 bis 2013 ist erkennbar: Jeder vierte zu einer Bewährungsstrafe Verurteilte ist innerhalb von drei Jahren nach dem Urteil erneut zu einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren verurteilt worden. Durchaus wahrscheinlich ist, dass darunter die meisten Verurteilten Straftaten während der Bewährungszeit begangen hatten. Bei den neuen Verurteilungen lag der Anteil weiterer Bewährungen bei 53,5 Prozent. Das sind relativ viele. Denn nach ober- und höchstrichterlicher Rechtsprechung sollte eine weitere Bewährungsstrafe für eine begangene Tat während der Bewährungszeit eher die Ausnahme sein. Dennoch kommt es in der Praxis immer wieder auch zu sogenannten Kettenbewährungen, wenn ein Verurteilter nicht nur für die erste Rückfalltat, sondern auch für folgende Taten jeweils erneut eine Bewährungsstrafe erhält. Es soll nicht angezweifelt werden, dass derartige Entscheidungen im Einzelfall angezeigt sein können. Sie sollten aber auf Ausnahmefälle begrenzt bleiben. Wir Justizministerinnen und Justizminister einigten uns daher, sogenannten Kettenbewährungen entgegenzuwirken“, so Ministerin Hoffmeister nach der Justizministerkonferenz in Travemünde. Die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz wurde um Entwurf eines Gesetzes gebeten, das Bewährungsstrafen für innerhalb einer Bewährungszeit begangene Taten nur unter besonderen Umständen in Ausnahmefällen zulässt.

„Meinen Kollegen und mir ist wichtig, dass sogenannten Bewährungsversagern zeitnah die Konsequenzen ihres Verhaltens aufgezeigt werden sollten. In diesen Fällen erscheint eine Freiheitsstrafe erst nach einer beschriebenen Bewährungskette zu spät“, so Justizministerin Hoffmeister. M-V ist Mitantragsteller neben Baden-Württemberg, Sachsen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Hessen.

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