Digitale Justizministerkonferenz: Kinderschutz im Familienverfahren stärken
Justizministerin Katy Hoffmeister war zur JuMiKo einem Vorschlag mehrerer Länder beigetreten: „Die Belastung durch Mehrfach-Vernehmung von Kindern zu Missbrauchsvorwürfen sollte vermieden werden“
„Ich möchte die Belastung von Kindern, die Opfer von Gewaltstraftaten geworden sind, so gering wie möglich halten. Insbesondere Opfern sexualisierter Gewalt muss nach der strafrechtlichen Vernehmung eine erneute Aussage zu Missbrauchsvorwürfen im familiengerichtlichen Verfahren erspart werden. Daher bin ich auf der Herbst-Justizministerkonferenz auch einem entsprechenden Beschlussvorschlag aus Hamburg, Bremen, Thüringen und Nordrhein-Westfalen beigetreten. Mit diesem Beschluss wird die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz gebeten, einen Regelungsvorschlag zu prüfen, ob die im Strafverfahren bereits erstellte Bild- und Ton-Aufzeichnung aus der Vernehmung kindlicher Opferzeugen auch ohne Einverständnis der Zeugen verwertet werden kann. Nach der geltenden Regelung des § 58a Abs. 2 StPO bedarf die Verwendung durch andere Stellen der Einwilligung der Zeugin oder des Zeugen. Im Interesse eines gestärkten Kinderschutzes sollte dem kindlichen Opfer diese erneute Vernehmung zu Missbrauchsvorwürfen zukünftig im familiengerichtlichen Verfahren erspart bleiben“, sagt Justizministerin Hoffmeister nach dem Beschluss der digitalen Herbst-Justizministerkonferenz.
„In Mecklenburg-Vorpommern sind wir zurzeit dabei, alle Gerichte mit digitaler Vernehmungstechnik auszustatten. So schaffen wir auch die Voraussetzungen dafür, gerade minderjährigen Zeugen von Gewaltstraftaten eine aus meiner Sicht unnötige höhere Belastung durch eine zweite Aussage vor dem Familiengericht zu ersparen“, so Ministerin Hoffmeister.