Forderungen aus Mecklenburg-Vorpommern zur psychosozialen Prozessbegleitung erhört

Justizministerin Katy Hoffmeister: „Nach einem Bericht des Bundesjustizministeriums wird geprüft, ob die Antragstellung künftig einfacher werden kann“

Nr.12/21  | 18.02.2021  | JM  | Justizministerium

„Der Rechtsanspruch auf psychosoziale Prozessbegleitung für Opfer schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten ist ein Meilenstein, der von Mecklenburg-Vorpommern angestoßen wurde. Mit dem jetzt veröffentlichten Bericht des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zur psychosozialen Prozessbegleitung steht auch fest, dass sich M-V erfolgreich dafür eingesetzt hat, das Hilfsangebot weiter zu stärken. Ich hatte von der Justizministerkonferenz Unterstützung erhalten bei der Forderung, dass Kindern als Opfer schwerer Sexual- und Gewaltstraftaten künftig einfacher geholfen werden kann. Das Bundesministerium setzt gerade den entsprechenden Prüfauftrag um mit dem Ziel, den Zugang zur psychosozialen Prozessbegleitung zu erleichtern. Eine Prozessbegleitung ohne Antrag, also von Amts wegen, sollte künftig möglich sein. Darüber hinaus wird geprüft, ob unter bestimmten Voraussetzungen auch bei erwachsenen Verletzten auf das unbestimmte Tatbestandsmerkmal der besonderen Schutzbedürftigkeit verzichtet und den Verletzten die Antragstellung erleichtert werden kann. Es geht darum, die schweren durchlebten juristisch aufzuarbeitenden Fälle psychosozial zu begleiten. Dafür stehen die Fallpauschalen bereit. Die bedarfsgerechte Vergütung unterliegt zudem einer ständigen Prüfung“, sagt Justizministerin Hoffmeister.

„Ich freue mich zudem über die Feststellung im Bericht des Bundes, dass Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte positive Erfahrungen mit der psychosozialen Prozessbegleitung gemacht haben und sie im Verfahren als hilfreich bewerten. Das zeigt, wie gut auch die Arbeit der Prozessbegleitungen hier im Land sind“, so die Ministerin. Nächsten Mittwoch wird sie im Rechtsausschuss des Landtages einen Evaluationsbericht zur psychosozialen Prozessbegleitung in Mecklenburg-Vorpommern vorstellen.

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