Justizministerin Bernhardt: „Unrecht aus DDR-Zeiten weiter akribisch aufarbeiten“

Jeden zweiten Tag wird ein Antrag auf SED-Opferrente gestellt. Insgesamt waren es knapp 200 Anträge im Jahr 2021. Gebilligt wurden vom Ministerium 215 Anträge

Nr.02/22  | 12.01.2022  | JM  | Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz

Jacqueline Bernhardt, Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz: „Den Menschen in unserem Land, denen zu DDR-Zeiten Unrecht geschehen ist, möchte ich ganz klar sagen, dass ich ihr Schicksal zutiefst bedaure. In einem diktatorisch regierten Staat, wie es die DDR war, sind Biografien gebrochen worden. Das ist durch nichts zu entschuldigen und gehört weiterhin, auch über 30 Jahre nach der Wiedervereinigung, akribisch aufgearbeitet. Aus Gesprächen weiß ich, wie schwer es Opfern von damals fällt, über ihr Schicksal zu sprechen. Es ist gut, dass auch im letzten Jahr viele Menschen die Kraft gefunden haben, sich ihrer Vergangenheit und dem damit verbundenen Leid zu stellen. So waren es allein 197 Menschen, die eine SED-Opferrente beantragt haben“, so Justizministerin Bernhardt. Das Ministerium ist u. a. zuständig für die Entscheidung über Anträge auf monatliche SED-Opferrente von 330 Euro. Das Ministerium hat im Jahr 2021 insgesamt 215 Anträgen stattgegeben. Das Land Mecklenburg-Vorpommern zahlte im Jahr 2021 etwa 13,8 Mio. Euro SED-Opferrente an ca. 3.500 anerkannte Opfer des DDR-Regimes aus. Ein Jahr zuvor waren es noch etwa 14,5 Mio. Euro.

„In der DDR ist großes Unrecht geschehen. Niemand sollte das bestreiten. Das Leid der SED-Opfer kann nicht ungeschehen gemacht werden. Die 330 Euro Opferrente monatlich können allerdings ein symbolisch wichtiger Akt des Ausgleichs sein“, so Justizministerin Bernhardt.

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