Justizministerin Bernhardt: „Psychosoziale Prozessbegleitung muss jetzt gestärkt werden“

Jacqueline Bernhardt, Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz, bringt entsprechenden Beschlussvorschlag in die Justizministerkonferenz ein

Nr.35/22  | 22.05.2022  | JM  | Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz

„Es muss von der Justizministerkonferenz im Juni ein klares Signal zur weiteren Stärkung der psychosozialen Prozessbegleitung ausgehen. Die aktuelle Bundesregierung muss dieses wichtige Hilfsangebot für Opfer schwerer Straftaten, insbesondere Sexualstraftaten, dringend auf die Agenda nehmen.  Im rot-roten Koalitionsvertrag in Mecklenburg-Vorpommern ist das Thema verankert. Im Bund darf die psychosoziale Prozessbegleitung nicht vergessen werden. Daher hat das Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz das Thema für die nächste Konferenz der Justizministerinnen und –minister in Bayern angemeldet“, so Justizministerin Bernhardt.

„Es liegen dem Bundesministerium der Justiz mehrere Bitten der Justizministerkonferenzen aus den Jahren 2019, 2020 und 2021 vor, die noch nicht umgesetzt worden sind. Es sollte aber zeitnah und in enger Abstimmung mit den Ländern die vorgeschlagenen Klarstellungen und Ergänzungen der gesetzlichen Regelungen geprüft und erarbeitet werden. Wenn die Politik zögert, ist das den Opfern schwerer Straftaten und auch ihren Angehörigen nicht zu erklären. Ich setze mich dafür ein, weitere, besonders schutzbedürftige Personen in den Blick zu nehmen. So sollten die Angehörigen eines Opfers eines vollendeten oder versuchten Tötungsdeliktes ebenfalls in den Kreis der Beiordnungsberechtigten aufgenommen werden. Denn unter Umständen benötigen auch diese Personen psychosoziale Prozessbegleitung. Auch geht es darum, dass minderjährigen Verletzten von Amts wegen, also nicht erst nach Antrag, eine psychosoziale Prozessbegleiterin beziehungsweise ein psychosozialer Prozessbegleiter beigeordnet wird. In gravierenden Fällen häuslicher Gewalt sollte den Verletzten ebenfalls ein Anspruch auf Beiordnung zustehen“, so die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz.

„Darüber hinaus ist ein weiterer Beschluss zu diesem Thema vom Bundesministerium der Justiz noch nicht abschließend geprüft worden. Vor einem Jahr hatte die Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister unter anderem einstimmig vorgeschlagen, eine Anhebung der Gebührentatbestände in die Überlegungen einzubeziehen. Wenn all diese Punkte aufgegriffen und umgesetzt werden, wird aus meiner Sicht auch die Voraussetzung dafür geschaffen sein, dass die Anzahl der Beiordnungen steigen kann“, ist sich die Ministerin sicher.

Die 93. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister wird am 1./2. Juni 2022 in Bayern stattfinden.

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