Schlichtung bleibt Erfolgsrezept bei Streit am Gartenzaun

Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt lobt die ehrenamtliche Arbeit der 225 Schiedsleute in MV: „Sie fördern eine friedliche Nachbarschaft.“

Nr.63/22  | 03.09.2022  | JM  | Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz

„Im Jahr 2021 wurden insgesamt 255 Anträge auf Schlichtung gestellt. Davon betrafen die meisten Fälle Unstimmigkeiten in der Nachbarschaft. Die ehrenamtlichen Schiedsfrauen und Schiedsmänner konnten insgesamt in 126 zivilrechtlichen Fällen einen Vergleich bewirken. Dies gelang somit in mehr als der Hälfte der verhandelten zivilrechtlichen Streitigkeiten, denn die Vergleichsquote liegt hier bei 66 Prozent. Diese Erfolgsquote der Schiedspersonen ist gerade in Nachbarschaftssachen seit Jahren nahezu stabil. Auch im vergangenen Jahr war erkennbar, dass die Parteien, die zu einer Streitschlichtung bereit sind, sich auch meistens einig werden. Dennoch gibt es Streitigkeiten, die vor Gericht landen, wenn der Schlichtungsversuch nachweislich gescheitert ist. Zum Beispiel ist bei manchen Beleidigungen ein Schlichtungsverfahren vorzuschalten, bevor Klage erhoben werden kann. Auch bei Nachbarschaftssachen, etwa bei Streits wegen Lärms, Rauchs und überhängenden Ästen sind Schiedsleute zunächst einzuschalten“, sagt Ministerin Bernhardt.

„Der Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen zählt im Landesverband M-V aktuell 225 Schiedspersonen in 120 Schiedsstellen. Die Zahl der Anträge auf Schlichtung liegt seit Jahren zwischen 250 und knapp 300 im Jahr. Den ehrenamtlich tätigen Schiedsleuten in den Gemeinden danke ich sehr für ihr Engagement. Sie haben eine große Aufgabe und schaffen es, selbst Menschen, die sich einer Schlichtung zunächst versperren, in einer Schlichtungsverhandlung zusammenzubringen und im besten Fall sogar den Streit mit einem Vergleich zu beenden. Somit tragen sie nicht unwesentlich zum Frieden in der Nachbarschaft bei. Ein verständnisvolles und auch friedliches Miteinander kann kein Gesetz verordnen“, so die Ministerin.

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