Rehabilitierung und Wiedergutmachung

Das Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz ist die Rehabilitierungsbehörde des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Es ist - neben Gerichten und anderen Behörden - für die Durchführung von Rehabilitierungsverfahren nach den Gesetzen zur Bereinigung von SED-Unrecht und für die Anträge auf Auszahlung der Sonderzuwendung für Haftopfer (sog. SED-Opferrente) zuständig.

Berufliche Rehabilitierung:

Wer in der DDR aufgrund politischer Verfolgung an der Ausübung seines Berufs oder eines sozial gleichwertigen Berufs gehindert wurde oder seine begonnene berufsbezogene Ausbildung nicht beenden konnte, kann beruflich rehabilitiert werden.

Das Berufliche Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG) ermöglicht allerdings keine Rehabilitierungen für aus politischen Gründen entgangene Karrierechancen. Nach erfolgter beruflicher Rehabilitierung kann mit dem Rehabilitierungsbescheid beim Rententräger ein sozialer Ausgleich in der Rente beantragt werden. Beim örtlichen Träger der Sozialhilfe können beim Vorliegen zusätzlicher Voraussetzungen Ausgleichsleistungen geltend gemacht werden.

Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung:

Bei rechtsstaatswidrigen Maßnahmen einer Behörde, die zu einer gesundheitlichen Schädigung, einem Eingriff in Vermögenswerte oder einer beruflichen Benachteiligung geführt haben, kommt eine verwaltungsrechtliche Rehabilitierung in Betracht (zu den Einzelheiten wird auf das Verwaltungsrechtliche Rehabilitierungsgesetz verwiesen). Nach erfolgter Rehabilitierung können bei den zuständigen Behörden Folgeansprüche geltend gemacht werden (z. B. Beschädigtenversorgung).

Bei sogenannten Zersetzungsmaßnahmen steht dem Betroffenen unter bestimmten Voraussetzungen eine einmalige Leistung in Höhe von 1.500 Euro zu.

 

Publikationen und Dokumente

GERICHTLICHE REHABILITIERUNG: Merkblatt Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz (2022)
GERICHTLICHE REHABILITIERUNG: Antrag auf gerichtliche Rehabilitierung
GRUNDANTRAG: Formular
GRUNDANTRAG: Hinterbliebene
OPFERRENTE: Merkblatt zum Antrag auf Gewährung einer monatlichen Zuwendung für Haftopfer nach § 17a Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz
OPFERRENTE: Antrag auf Gewährung der besonderen Zuwendung für Haftopfer nach § 17a StrRehaG
OPFERRENTE: Anlage zum Antrag nach § 17a Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz (Erklärung über die wirtschaftlichen Verhältnisse)
KAPITALENTSCHÄDIGUNG: Merkblatt zum Antrag auf Kapitalentschädigung nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz
KAPITALENTSCHÄDIGUNG: Anlage zum Antrag auf Kapitalentschädigung bzw. Nachzahlung nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz
KAPITALENTSCHÄDIGUNG: Antrag auf Erstattung von gezahlten Geldstrafen, Kosten und notwendigen Auslagen aus dem früheren Strafverfahren nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz
KAPITALENTSCHÄDIGUNG: Anlage zum Antrag zur Schätzung der Kosten und Auslagen des Gerichtes aus dem früheren Strafverfahren nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz
BERUFLICHE REHABILITIERUNG: Hinweise zum Antrag nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG)
BERUFLICHE REHABILITIERUNG: Anlage zum Antrag nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz
BERUFLICHE REHABILITIERUNG: Antrag für Hinterbliebene auf Rehabilitierung nach BerRehaG
BERUFLICHE REHABILITIERUNG: Antrag nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz (für verfolgte Schüler)
BERUFLICHE REHABILITIERUNG: Hinweise zu Kindererziehungszeiten für politische Haftopfer
BERUFLICHE REHABILITIERUNG: Anlage Kindererziehungszeiten für politische Haftopfer nach § 11a BerRehaG
VERWALTUNGSRECHTLICHE REHABILITIERUNG: Merkblatt zum Antrag nach VwRehaG
VERWALTUNGSRECHTLICHE REHABILITIERUNG: Zersetzung (Antrag nach VwRehaG)
VERWALTUNGSRECHTLICHE REHABILITIERUNG: Hinterbliebene (Anlage zum Antrag nach VwRehaG)

Betreuungsrecht

Familie am Strand

Ausführliche Informationen zur Vorsorgevollmacht

weitere Informationen

Justizvollzug

Justizvollzugsanstalten /
Bildungsstätte / LaStar

Portal Straffälligenarbeit

JUSTIZPORTAL

Oberlandesgericht Rostock

Die Gerichte und Staatsanwaltschaften in M-V

www.mv-justiz.de

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Als Staatsziel verankert in der Landesverfassung

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