Elektronische Akte

Das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 ->(Bundesgesetzblatt I S. 2208) bestimmt, dass die Verfahrensakten bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften spätestens ab dem 1. Januar 2026 flächendeckend elektronisch zu führen sind.

Die Einführung der elektronischen Akte in der Justiz erfolgt schrittweise. Für Mecklenburg-Vorpommern ist die elektronische Aktenführung in der Verordnung zur elektronischen Aktenführung bei den Gerichten ->(EAktVO) vom 4. August 2018 geregelt. Zusätzlich ist die dazugehörige Verwaltungsvorschrift zu § 1 der Verordnung zur elektronischen Aktenführung bei den Gerichten ->(EAktVV M-V) zu beachten.

Die Vorteile der Nutzung einer führenden eAkte sind vielfältig: 

  • Die eAkte ist übersichtlich. Die elektronische Gerichtsakte bietet neue Möglichkeiten zum Anordnen, Gliedern und Bearbeiten. Anmerkungen und Markierungen können virtuell angebracht werden. Es ist einstellbar, wer die Markierungen lesen kann. 
  • Die eAkte ist mobil. Ob im Gericht, beim Ortstermin oder zu Hause- die elektronische Gerichtsakte ist immer dabei, denn sie ist auf mobilen Geräten leicht und handlich jederzeit nutzbar und lesbar. 
  • Die eAkte ist einfach & schnell. Die elektronische Gerichtsakte steht beliebig vielen Bearbeitern zeitgleich zur Verfügung. Es entfallen lange Wartezeiten und Wege. Akteneinsicht kann elektronisch gewährt werden. 
  • Der Inhalt der eAkte ist elektronisch durchsuchbar. Mühsames Blättern entfällt. 
  • Nur berechtigte Personen können die eAkte lesen und/oder verändern.
  • Die Digitalisierung schafft moderne, zeitgemäße Arbeitsplätze. Dies ist auch ein Beitrag im Wettbewerb um qualifizierten Nachwuchs.

Ersetzendes Scannen

In den Dienststellen mit führender elektronischer Akte gemäß der Verordnung zur elektronischen Aktenführung bei den Gerichten ->(EAktVO M-V) vom 4. August 2018 werden in Papierform eingereichte Schriftstücke und sonstige Unterlagen ersetzend gescannt und nach dem Ablauf von sechs Monaten nach der Übertragung vernichtet, soweit sie nicht rückgabepflichtig sind.

Betreuungsrecht

Familie am Strand

Ausführliche Informationen zur Vorsorgevollmacht

weitere Informationen

Justizvollzug

Justizvollzugsanstalten /
Bildungsstätte / LaStar

Portal Straffälligenarbeit

JUSTIZPORTAL

Oberlandesgericht Rostock

Die Gerichte und Staatsanwaltschaften in M-V

www.mv-justiz.de

Gleichstellung

Als Staatsziel verankert in der Landesverfassung

Gleichstellung