Sauenhaltung: Haltungsbedingungen an Bedürfnisse der Tiere anpassen

Nr.306/17  | 27.09.2017  | LM  | Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt

Bei der heutigen Landtagssitzung wies Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus darauf hin, dass die derzeitigen Haltungsbedingungen nach wissenschaftlichem Kenntnisstand noch stärker an die Bedürfnisse der Tiere anzupassen sind. „Tiergesundheit und Wohlbefinden stehen dabei im Vordergrund“, unterstrich er.

Minister Dr. Backhaus wies darauf hin, dass die Haltung von Sauen und Jungsauen in Kastenständen nach dem Absetzen der Ferkel, während der Besamung und zu Beginn der Trächtigkeit ein gängiges und rechtlich zulässiges Verfahren ist. Eine zeitlich befristete Kastenstandhaltung erleichtert die Beobachtung von Einzeltieren und vermeidet Verletzung von Rangkämpfen, was sich auch positiv auf die Leistungsdaten und die Produktion gesunder Ferkel auswirkt. „Doch die Kritik an dieser Haltungsform nimmt zu und ich kann die Bedenken teilen. Sie ist aus wissenschaftlicher Sicht nicht verhaltensgerecht, schränkt die Bewegungsfreiheit der Tiere und die sozialen Kontakte ein“, so Backhaus. Deshalb habe er bereits 2015 eine Empfehlung an die Sauenhalter ausgesprochen, außerhalb der Abferkelbereiche auf die Kastenstandhaltung zu verzichten. „Mir ist klar, dass so eine Umstellung Zeit braucht und mit den Tierhaltern intensiv abgestimmt werden muss. Dafür setze ich mich ein, damit keine unüberlegten Forderungen die wirtschaftlichen Belange der Tierhalter unberücksichtigt lässt. Wir brauchen eine bundes- und europaweit einheitliche Regelung“, sagte der Minister.

Er wies auch auf die schwierige wirtschaftliche Lage hin. „Die Schweinehalter nehmen die Herausforderung an, sich den ständig wachsenden rechtlichen Anforderungen an die Haltungsbedingungen zu stellen. Doch das muss auch vom Verbraucher honoriert werden“, betonte Backhaus im Schweriner Landtag. „Die Schweinehaltung der 200 Betriebe mit rund 820.000 Schweinen hat in Mecklenburg-Vorpommern eine lange Tradition und diese soll fortgesetzt werden“, so Backhaus weiter.

Bereits 2015 hat sich Mecklenburg-Vorpommern für die Verbesserung der Haltungsbedingungen im Schweinebereich im Tierschutzkonzept eingesetzt. Hinzu kommt die aktuelle Überarbeitung des „Leitfadens zur Einhaltung der tierschutzrechtlichen Anforderungen an die Schweinehaltung“, der am 24.10 2012 per Erlass in Mecklenburg-Vorpommern in Kraft gesetzt wurde. Damit wurde ein weiterer Schritt zu mehr Tierwohl in der Schweinehaltung getan.

Auch auf Bundesebene sind Vertreter des Landwirtschaftsministeriums als Mitglieder einer länderoffenen Arbeitsgruppe zur Kastenstandhaltung tätig und es wurden konkrete Vorschläge zu einer Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung erarbeitet. Der Ausstieg aus der Kastenstandhaltung soll durch eine nicht unerhebliche Verkürzung der erlaubten Standzeit der Jungsauen und Sauen im Kastenstand von bisher 28 Tage auf nunmehr 7 Tage unterstützt werden. Die Kastenstandweite muss sich an der Größe der Tiere orientieren und zur Umsetzung dieser Neuerung soll eine angemessene Überganszeit geschaffen werden.

Auf Grundlage dieser Arbeitsgruppe hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat ein Eckpunktepapier veröffentlicht. Ein darauf aufbauender Referentenentwurf des Bundesministeriums steht noch aus. Im Bundesrat wurde ein Entschließungsantrag eingebracht, der jedoch auf den 16. Oktober vertagt wurde. Auf der morgen beginnenden Agrarministerkonferenz in Lüneburg steht dieses Thema auf der Tagesordnung.

Hintergrund der Debatte ist das viel diskutierte Urteil des OVG Magdeburg von 2015, welches jedoch den Wortlaut der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung konkretisiert. Demnach müssen Kastenstände für Jungsauen und Sauen so beschaffen sein, dass sich diese nicht verletzen können und jedes Schwein ungehindert aufstehen, sich hinlegen sowie den Kopf und in Seitenlage die Gliedmaßen ausstrecken kann (TierSchNutzV § 24 Absatz 4 Nr. 2).