Schulgartenprogramm neu aufgelegt – jetzt Förderantrag stellen!

Nr.297/2018  | 30.08.2018  | LM  | Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt

 

Schulen und Kindertagestätten können ab diesem Jahr für ihre Schulgärten Förderungen beantragen. Aus dem Strategiefonds des Landes werden bis 2021 für Schulgartenprojekte 400.000 Euro zur Verfügung gestellt. 2016 hatte Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus einen Wettbewerb der Schulgärten ausgelobt, an dem sich 150 Schulen und Kitas beteiligten. Überwältigt von dem großen Interesse wurde beschlossen, Zuwendungen über eine Förderrichtlinie zu ermöglichen. Diese liegt nun vor.

„Die Fortführung des Schulgartenprogramms stellt eine nachhaltige Investition in die Zukunft der Kinder dar“, sagt der Minister. „Natur- und Umweltbildung, gesunde Ernährung, Wertschätzung für Lebensmittel – für all diese Themen ist der Schulgarten ein hervorragender Lernort.“

Gefördert werden Maßnahmen zur Anlage, Gestaltung und Pflege von Schulgärten, insbesondere die Anschaffung von Gartengeräten, Pflanzen und Saatgut sowie die Herrichtung des Gartengrundstückes. In Abhängigkeit von der Gartengröße können Zuwendungen zwischen 1.000 und 5.000 Euro gewährt werden.

Die Anträge sind beim örtlich zuständigen Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt einzureichen. Antragsfrist ist in diesem Jahr der 30. September, ansonsten der 31. Mai des Jahres, in dem das Vorhaben durchgeführt werden soll.

Richtlinie für die Förderung von Schulgärten