Reitwegenetz: Land ruft Behörden und Beteiligte zur Zusammenarbeit auf

Nr.271/2019  | 05.11.2019  | LM  | Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt

An der Frage, ob Reiten in Mecklenburg-Vorpommern grundsätzlich überall erlaubt werden soll, scheiden sich die Geister. Für einen gangbaren Kompromiss zwischen Reitern und Wald- sowie Landbesitzern bei der Ausweisung von Reitwegen in den Wäldern und offenen Landschaften des Landes sprach sich Agrarstaatssekretär Dr. Jürgen Buchwald heute auf der 10. Fachtagung Reittourismus des Vereins LANDURLAUB M-V auf dem Gut Klein Nienhagen aus.

„Der Pferdesport gehört mit zu den beliebtesten Freizeitaktivitäten in Mecklenburg-Vorpommern. Unser Land ist mit seiner einzigartigen Natur- und Kulturlandschaft auch prädestiniert dafür. Kein Wunder, dass sich Pferdesportler und Reitliebhaber freies Reiten auf allen Wegen wünschen. Auch das Land befürwortet eine Ausweitung des Reitwegenetzes. Natürlich müssen wir dabei aber auch die Interessen derer im Blick behalten, die ihr Eigentum möglichst uneingeschränkt nutzen und schützen bzw. die Natur vor Schäden durch den Reittourismus und den Reitsport bewahren wollen“, so Buchwald.

Mittlerweile gibt es hierzulande rund 6.400 Kilometer Reit- und Fahrwege – mehr als 3.400 Kilometer davon befinden sich im Wald. Im Wald ist das Reiten und Fahren nach Landeswaldgesetz derzeit nur auf besonders gekennzeichneten Wegen gestattet. Die Ausweisungskompetenz für Wege im Wald liegt bei den Landkreisen und Gemeinden im Einvernehmen mit der unteren Forstbehörde. Dabei sind die Belange der Waldbesitzer und der Reiter angemessen zu berücksichtigen.

Auf Initiative von Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus wurde das Landeswaldgesetz 2011 dahingehend geändert, dass nun auch jeder private Waldbesitzer das Reiten und Fahren mit Gespannen auf eigenen Wegen auf freiwilliger Basis privatrechtlich gestatten kann.

Buchwald betonte, dass nur etwa 24 Prozent der Landesfläche (558.000 Hektar) den Wäldern zuzurechnen. Der Bundeswald mit einem Anteil von 10 Prozent falle in der Regel beispielsweise wegen Munitionsbelastung oder der Nutzung durch die Bundeswehr für Erholungszwecke aus. 40 Prozent der Waldfläche seien Privateigentum, das rund 45.000 Waldeigentümer im Land gehört; neun Prozent gehörten den Kommunen. Es blieben 41 Prozent Wald, der sich in Landeseigentum befindet. Diese Waldflächen lägen aber häufig in enger Verzahnung mit den anderen Waldbesitzarten und könnten auch nicht ohne Weiteres für das freie Reiten freigegeben werden.

Buchwald rief Kommunen und Landkreise dazu auf, gemeinsam mit dem Land ein zusammenhängendes Reitwegekonzept zu erarbeiten, das alle Beteiligten mitnimmt.