Backhaus reagiert auf Kritik zu „Problemwolf“

Nr.290/2019  | 19.11.2019  | LM  | Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt

Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Dr. Till Backhaus weist Vorwürfe, wonach er Informationen zu Wolfsrissen im Land zurückhalte oder verschleiere, aufs Schärfste zurück.

„Mein Haus informiert zu allen Themen unseres Zuständigkeitsbereiches umfassend und transparent. Auch über die Entwicklung der Wolfspopulation setzen wir die Bürgerinnen und Bürger in Kenntnis. Zuletzt geschehen Mitte Oktober dieses Jahres“, so der Minister.

Zum aus Schleswig-Holstein nach M-V gewanderten „Problemwolf“ GW924m nahm er wie folgt Stellung: „Am vergangenen Freitag haben wir im Zuge einer abgeschlossenen DNA-Untersuchung die Information erhalten, dass GW924m für einen Rissvorfall bei Grambow verantwortlich ist. Daraufhin haben wir uns unverzüglich mit der unteren Naturschutzbehörde, dem Landkreis Nordwestmecklenburg, in Verbindung gesetzt. Derzeit prüfen wir, inwieweit wir auch hierzulande eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung erteilen werden.“

GW924m hatte in Schleswig-Holstein mehrfach in Tierbeständen Nutztiere gerissen, obwohl die Herden durch empfohlene über den Grundschutz hinausgehende Herdenschutzmaßnahmen gesichert waren.

Backhaus bat um Verständnis, dass die Entscheidung für oder gegen einen Abschuss nicht über Nacht getroffen werden könne, sofern nicht Gefahr für Leib und Leben von Menschen besteht. Prinzipiell befürworte ich den Abschuss von GW924m, da er eine Gefahr darstellt, egal in welchem Bundesland er sich aufhält. Gleichwohl müssen wir uns an Recht und Gesetz halten“, führte er aus.

Allein der Rissvorfall in Grambow ohne Berücksichtigung der Rissvorfälle in Schleswig-Holstein reiche nicht aus, um die artenschutzrechtliche Ausnahme zu begründen, da in Grambow kein Grundschutz gemäß Managementplan Wolf M-V gegeben war, informierte Backhaus. Auch zeige der Fall noch einmal sehr deutlich, wie wichtig es ist, dass die Tierhalter Eigenverantwortung übernehmen und ihre Tiere ausreichend schützen.

Abschließend informierte Backhaus darüber, dass die positive Notifizierungsentscheidung der EU-KOM zu der geplanten Novelle der Förderrichtlinie Wolf inzwischen vorliegt. Die Förderrichtlinie kann nun unterzeichnet und noch im Dezember veröffentlicht werden. Mit der neuen Förderrichtlinie wird eine Förderung von bis zu 100 % für zusätzliche Maßnahmen zur verbesserten Verhütung von Schäden aufgrund von Wolfsübergriffen an Haus- und Nutztieren möglich. Typische derartige Maßnahmen sind zum Beispiel die Anschaffung von über den Grundschutz hinausgehenden E-Zäunen, die Anschaffung von Untergrabschutz oder auch die Anschaffung und Ausbildung von Herdenschutzhunden.