Beendigung des Vorbereitungsdienstes
Das Beamtenverhältnis endet mit dem Tag, an dem die Große Staatsprüfung bestanden oder das Nichtbestehen der Wiederholungsprüfung schriftlich bekannt gegeben wurde oder durch Entlassung.
Die Bezüge werden bis zum Tag des Bestehens der Großen Staatsprüfung anteilig gezahlt.