Antrag zur Herstellung der Rentengerechtigkeit für in der DDR geschiedene Frauen beschlossen

Die Gleichstellunsministerinnen der 16 Länder mit Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (Foto: Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport/Jan Rathke) Details anzeigen
Die Gleichstellunsministerinnen der 16 Länder mit Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (Foto: Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport/Jan Rathke)
Die Gleichstellunsministerinnen der 16 Länder mit Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (Foto: Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport/Jan Rathke)
Die Gleichstellunsministerinnen der 16 Länder mit Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (Foto: Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport/Jan Rathke)
Nr.108  | 08.06.2018  | SM  | Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung

Die Gleichstellungs-und Frauenministerinnen und -minister der Länder haben auf ihrer Konferenz in Bremerhaven den Antrag „Rentengerechtigkeit für in der DDR geschiedene Frauen herstellen“ mehrheitlich angenommen. Er wird nun im Anschluss an die Bundesregierung weitergeleitet.

„Wir haben einen wichtigen Schritt zur überfälligen Beseitigung der Rentenbenachteiligung der in der DDR geschiedenen Frauen gemacht. Über die große Unterstützung dieses ostdeutschen Anliegens freue mich sehr“, betonte Mecklenburg-Vorpommerns Gleichstellungsministerin Stefanie Drese.

Mit dem beschlossenen Antrag wird die Bundesregierung gebeten, die Empfehlung des Frauenrechtsausschusses der Vereinten Nationen umzusetzen. Die Empfehlung beinhaltet u.a. die Errichtung eines staatlichen Entschädigungsmodells, indem die Renten von in der ehemaligen DDR geschiedenen Frauen ergänzt werden. Drese: “Ich setze nun auf den solidarischen Beitrag der Bundesregierung, um eine geschlechtsspezifische Diskriminierung zu beenden.“

Hintergrund:

Die besondere Situation der in der DDR geschiedenen Frauen ist dadurch gekennzeichnet, dass das Recht der DDR – übereinstimmend mit dem sozialistischen Rollenbild der werktätigen Frau und Mutter – regelmäßig weder einen Unterhaltsanspruch und damit im Falle des Todes des früheren Ehegatten eine Rente als Unterhaltsersatz, noch einen Versorgungsausgleich kannte. Die Geschiedenenwitwenrente wurde im Zuge der Rentenüberleitung ausgeschlossen, der Versorgungsausgleich im Beitrittsgebiet erst für Scheidungen ab 1992 eingeführt.

Zudem kommen Unterschiede in der Berechnung der Rente nach Bundesrecht gegenüber dem früheren DDR-Rentenrecht für diejenigen Frauen besonders zum Tragen, die während der Erziehung ihrer Kinder oder der Pflege von Angehörigen ihre Erwerbstätigkeit unterbrachen oder lediglich teilzeitbeschäftigt waren. Folglich verfügen diese Frauen in der Regel über nur geringe Alterseinkünfte. Die DDR-geschiedenen Frauen erleben ihre Lage als geschlechtsspezifische Diskriminierung, vor allem auch, weil die DDR-geschiedenen Männer aufgrund des Rückwirkungsverbots beim Versorgungsausgleich keine Einbußen bei der Rente hinnehmen müssen.

Mecklenburg-Vorpommern war Mitantragsteller des Beschlussvorschlags.