Erleichterungen für Kita-Besuch von „Schnupfnasen“

Nr.201  | 04.10.2021  | SM  | Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung

Analog zu den Regelungen im Schulbereich gilt in den ersten beiden Wochen nach den Herbstferien auch in den Innenräumen im Hort die Pflicht für Kinder und Beschäftigten, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. „Das ist eine bewährte Vorsichtsmaßnahme zur Absicherung des Regelbetriebs und dient dem gegenseitigen Schutz nach der Ferienzeit mit erhöhtem Reise- und Besuchsverkehr“, verdeutlichte Sozialministerin Stefanie Drese.

Die Ministerin betonte, dass die Masken-Schutzphase sich bereits nach den Sommerferien als wirkungsvolles Instrument erwiesen habe. „Wir haben nur wenige Infektionsfälle in den Kitas und Horten und das soll so bleiben“, so Drese. Zur besonderen Vorsicht mit Blick auf das Reiseverhalten müssen unverändert Eltern auch nach den Herbstferien eine Erklärung über die Einreise aus einem Risikogebiet vorzeigen.

Änderungen gibt es mit der neuen Corona- Kindertagesförderungsverordnung für Eltern von Kindern mit leichten Erkältungssymptomen. Ab der Stufe Gelb mussten Kinder mit Schnupfen vor einem weiteren Besuch in der Kita in der Kinderarztpraxis oder im Abstrichzentrum getestet werden. Diese Regelung ist unabhängig von der risikogewichteten Einstufung für „Schnupfnasen“ ab dem 5. Oktober aufgehoben.

Eine ärztliche Abklärung der leichten Erkältungssymptome ist für den Zugang zur Kindertagesförderung nicht mehr erforderlich. Empfohlen wird nunmehr ein Antigen-Selbsttest in der Häuslichkeit. Ist dieser negativ ist der uneingeschränkte Besuch der Einrichtung möglich.

„Diese Neuregelung erfolgt in Absprache mit dem Landesamt für Gesundheit und Soziales sowie den Kinderärztinnen und Kinderärzten und ist eine deutliche Erleichterung für Eltern und Kinder“, so Ministerin Drese.

Bei Kindern mit schwereren Erkältungs- oder sonstigen Krankheitssymptomen (wie z.B. Fieber, Atemnot, Geruchs- und Geschmacksverlust, Durchfall oder Erbrechen) ist vor Weiterbesuch der Kita weiterhin eine ärztliche Abklärung der Symptome erforderlich.

Die angepasste Handlungsempfehlung für Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und Schulen bei Kindern mit Akuter Respiratorischer Symptomatik (ARE) ist auf der Website des Sozialministeriums abrufbar.

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