Individuelle Förderung


jedes Kind soll eine seinen Fähigkeiten entsprechende, altersgerechte Förderung erfahren
© olesiabilkei - Fotolia
jedes Kind soll eine seinen Fähigkeiten entsprechende, altersgerechte Förderung erfahren
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Allgemeine Grundlagen, Fragen und Antworten zur inhaltlichen Ausgestaltung und Durchführung der gezielten individuellen Förderung und deren Finanzierung
Das Land gewährt den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe zur Weiterleitung an die Träger von Kindertageseinrichtungen und die Tagespflegepersonen eine jährliche Zuweisung in Höhe von 5.000.000 Euro. Diese Zuweisung ist für die gezielte individuelle Förderung von Kindern nach § 1 Absatz 6 des Kindertagesförderungsgesetzes einzusetzen.
Grundlage ist die Verordnung über die inhaltliche Ausgestaltung und Durchführung der individuellen Förderung nach § 1 Absatz 5 und der gezielten individuellen Förderung nach § 1 Absatz 6 sowie deren Finanzierung nach § 18 Absatz 5 und 6 Satz 2 des Kindertagesförderungsgesetzes (BeDoVO M-V).