Individuelle Förderung


Jedes Kind soll eine seinen Fähigkeiten entsprechende, altersgerechte Förderung erfahren
© olesiabilkei - Fotolia
Jedes Kind soll eine seinen Fähigkeiten entsprechende, altersgerechte Förderung erfahren
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Alle Kinder, die in Mecklenburg-Vorpommern eine Kindertageseinrichtung oder eine Kindertagespflegestelle besuchen, erhalten eine individuelle Förderung, die sich pädagogisch und organisatorisch an den Bedürfnissen, dem Entwicklungsstand und den Entwicklungsmöglichkeiten der Kinder und den Bedürfnissen der Eltern orientiert (§ 1 Absatz 2 und 3 KiföG M-V).
Um die Entwicklung der Kinder pädagogisch zu begleiten, erfolgt eine alltagsintegrierte Beobachtung und Dokumentation (§ 3 Absatz 5 und 6 KiföG M-V). Innerhalb dieser können verschiedene anerkannte Beobachtungsverfahren genutzt werden. Den Rahmen der Entwicklungsdokumentation bildet die Portfolioarbeit.
Ein geeignetes wissenschaftliches Verfahren ist zum Beispiel das von der Universität Rostock entwickelte Kompetenzportfolio, für den Übergang von der Kita in die Grundschule und den Hort. Das Kompetenzportfolio soll landesweit zur Datenübermittlung zwischen Kindertagesstätte, Schule und Hort eingesetzt werden. Es sorgt für wissenschaftlich fundierte Aussagen zu den bereits vorhandenen Kompetenzen der Kinder.
Zum Download Kompetenzportfolio
Um die individuelle Förderung den Bedingungen sozialräumlicher Gegebenheiten entsprechend zu unterstützen, setzt das Land jährlich 5 Millionen Euro ein, die einzelnen Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen zur Verfügung gestellt werden (§ 26 Absatz 5 KiföG M-V). Der Einsatz der Mittel zur gezielten individuellen Förderung richtet sich nach der Beobachtungs- und Dokumentationsverordnung (BeDoVO M-V). Hier sind die Fördervoraussetzungen und der Mitteleinsatz geregelt.