Verpflegung
Kita schmeckt gut - Verpflegung während der gesamten Betreuungszeit


vollwertige Ernährung von Anfang an
© Reicher - Fotolia
vollwertige Ernährung von Anfang an
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Seit dem 1. Januar 2015 gilt die Regelung, dass während der gesamten Betreuungszeit eine gesunde und vollwertige Verpflegung integraler Bestandteil des Leistungsangebots der Kindertageseinrichtung ist. Die Verpflegung wird damit Teil des Betreuungsvertrages zwischen den Eltern und der Kindertageseinrichtung.
Kontakt
Referat 220-1
Maike Köster
Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung
Abteilung Jugend und Familie
Werderstr. 124
19055 SchwerinTelefon: +49-385 588 9221
Telefax: +49-385 588 9702
E-Mail: maike.koester@sm.mv-regierung.de