Entscheidung des OVG Greifswald über die Klage der Gewerkschaften gegen die Bäderregelung

Nr.233/18  | 18.07.2018  | WM  | Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit

Das Oberverwaltungsgericht Greifswald hat am Mittwoch über die Klage der Gewerkschaften Verdi zur Einschränkung der Bäderverkaufsverordnung entschieden. In einer ersten Stellungnahme sagte Wirtschaftsminister Harry Glawe hierzu:

„Die Aufrechterhaltung des Angebotes sonntags öffnen zu können, halte ich in unserem Tourismusland für enorm wichtig. Der Sonntagseinkauf wird von unseren Gästen geschätzt und erwartet. Für die touristische Entwicklung unserer Wirtschaft ist er unverzichtbar. Kühlere Monate, in denen das Wetter ein Sonnenbad und längeren Aufenthalt am Strand erschweren, können so besser abgefedert werden. Letztlich wird im Handel in den touristischen Orten vor allem noch in der Hauptsaison das Geschäft nahezu für das ganze Jahr gemacht.  

Ich möchte auch klar sagen: Niemand wird gezwungen, sein Geschäft am Sonntag zu öffnen. Die Bäderverkaufsverordnung ermöglicht der heimischen Wirtschaft, zu öffnen und für unsere Gäste bleibt es ein Angebot, sonntags einzukaufen.

Die Gewerkschaft Verdi misst in ihren Forderungen mit zweierlei Maß – in Schleswig-Holstein trägt sie eine ähnlich lautende Bäderregelung wie bei uns im Land mit. Umso weniger ist es nachvollziehbar, dass Mecklenburg-Vorpommern das Nachsehen haben soll. Hier entsteht eine absolute Wettbewerbsverzerrung und im Ergebnis bedeutet dies auch einen deutlichen Wettbewerbsnachteil zu Lasten der heimischen Wirtschaft.

Wir haben vor dem Gerichtstermin der Gewerkschaft einen neuen Entwurf einer Bäderverkaufsverordnung vorgelegt. Leider sind die im Hintergrund gelaufenen Bemühungen eine Einigung zu erzielen, ins Leere gelaufen. Auch ein unmittelbares Gesprächsangebot nach dem Verhandlungstag (11. Juli) wurde von Seiten der Gewerkschaft abgelehnt. Diese Blockadehaltung ist für mich nicht nachvollziehbar.

Die bisher geltende Regelung ist ein Kompromiss, der gemeinsam mit vielen Beteiligten erzielt worden ist.

Die heutige Entscheidung ist keine Entscheidung für oder gegen den Sonntagsschutz. Wir werden das heutige Gerichtsurteil sorgsam prüfen und dies gemeinsam mit den Betroffenen besprechen, um die aus dem Urteil notwendigen Konsequenzen zu ziehen.

Die Bäderregelung ist für die Versorgung der ca. 7,5 Millionen Urlauber im Land unverzichtbar."