Kabinett beschließt weitere Lockerungen im Rahmen der Corona-Schutz-Maßnahmen

Glawe: Rehakliniken, Kinos und Freibäder können öffnen – größere gesellschaftliche Teilhabe im Leben jedes Einzelnen

Nr.215/20  | 19.05.2020  | WM  | Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit

Die Landesregierung hat am Dienstag im Kabinett zahlreiche weitere Lockerungen im Rahmen der Corona-Verordnung getroffen. Hierzu zählen ab dem 25. Mai beispielsweise die Öffnung der Rehakliniken, die Öffnung von Kinos sowie die Öffnung von im Freien angelegten öffentlichen Badeanstalten im Sinne von Freibädern sowie Schwimm- und Badeteichen mit Wasseraufbereitung. Darüber hinaus hat das Kabinett Erleichterungen für Einreisen aus dem europäischen Ausland nach Mecklenburg-Vorpommern im Rahmen der Quarantäneverordnung beschlossen. Gaststätten dürfen statt bis 21 Uhr nun auch bis 23 Uhr öffnen.

„Jede Lockerung ist immer ein Stückchen mehr in Richtung einer größeren gesellschaftlichen Teilhabe im Leben jedes Einzelnen. Der Besuch von Kinos oder Freibädern zählen hierzu. Wir gehen mit den Lockerungen in eine Normalität unter sich verändernden Voraussetzungen. Für alle beschlossenen Maßnahmen gelten entsprechende Hygienebestimmungen und Abstandsregelungen, die unbedingt eingehalten und auch umgesetzt werden müssen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Dienstag im Rahmen der Landespressekonferenz.

 

Alle Rehakliniken können öffnen – allmähliches Hochfahren der Auslastung

Die Rehaklinken in Mecklenburg-Vorpommern sollen ab dem 25. Mai wieder öffnen können. Eine entsprechende Verordnung ist am Dienstag im Kabinett vorgestellt worden. „Alle Kliniken können dann aufmachen. Sie werden mit unterschiedlichem Ausmaß und Geschwindigkeit an den Normalbetrieb herangeführt. Je nach individueller Bewertung ihres jeweiligen Risikoprofils sind die Einrichtungen in Risikostufen eingeordnet. Das Hochfahren erfolgt nach festgelegten Phasen“, sagte der Gesundheitsminister Glawe weiter. Die Phasen beginnen ab dem 25. Mai und enden am 16. August.

 

Die Risikostufe 1 betrifft vorrangig Mutter-Vater-Kind-Einrichtungen, Einrichtungen der Abhängigkeitsrehabilitation und -prävention sowie Psychosomatik und Tageskliniken (zum Beispiel: AWO SANO MuKi-Kurklinik Baabe; Ostseeklinik Boltenhagen; Lübstorf, AHG Klinik Schweriner See).

 

Die Risikostufe 2 betrifft Kliniken mit dem Leistungsprofil Anschlussheilbehandlungen (AHB) und Therapien in verschiedenen medizinischen Fachbereichen wie z. B. Onkologie, Kardiologie sowie geriatrische Rehabilitation (zum Beispiel Bethesda-Klinik Neubrandenburg; Tessin Fachklinik für geriatrische Rehabilitation; Ückeritz Reha Klinik Ostseeblick).

 

Die Risikostufe 3 beinhaltet Einrichtungen, welche teilweise als Krankenhaus und teilweise als Reha-Einrichtung geführt werden. Deshalb wird an diese Kliniken der höhere krankenhaushygienische Maßstab für Krankenhäuser angelegt. (zum Beispiel GreifswaldBDH-Klinik; MediClin Reha-Zentrum Plau am See; WaldeckFachklinik Waldeck).

 

LAGuS Risikostufe

Phase 1 (25.05.2020

bis

14.06.2020) max. Auslastung in Prozent

Phase 2 (15.06.2020

bis

05.07.2020)

max. Auslastung

in Prozent

Phase 3

(06.07.2020

bis

26.07.2020) max. Auslastung

in Prozent

Phase 4 (27.07.2020

bis

16.08.2020)

max. Auslastung

in Prozent

1

60

80

100

100

2

60

70

80

100

3

90

90

90

100

 

Je nach Bettenanzahl und Risikoprofil der Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sind die Anforderungen bezüglich des Hygienepersonals sowie zur epidemiologischer Überwachung festgelegt worden. Das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) hat jede von ihm überwachte Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtung hinsichtlich des Risikoprofils bewertet (Risikoanalyse für alle Reha-Kliniken z. B. Frührehabilitation, Anschluss-Heil-Behandlung, Spektrum der Therapie) und die Anforderungen in Zusammenarbeit mit den Hygieneverantwortlichen festgesetzt.

 

Die Einrichtungen müssen ein individuelles Konzept für die Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebes entwickeln und sind verpflichtet, auf Verlangen der zuständigen Gesundheitsbehörde dieses vorzulegen. „Im Vordergrund der Bekämpfung der Covid-19-Pandemie in den Vorsorge- und Rehaeinrichtungen steht die Infektionsvermeidung. Vor allem auf die Hygienebestimmungen wird Wert gelegt. Mit der Konzeption der phasenweisen Öffnung wird den Trägern zugleich auch Planungssicherheit gegeben“, erläuterte Glawe weiter.

 

Patientinnen und Patienten dürfen in den Einrichtungen nur aufgenommen werden, wenn vor der Anreise ein negativer Testbefund hinsichtlich SARS-CoV-2 vorliegt. Der Testbefund darf nicht älter als 2 Tage sein, es sei denn, die Anreise erfolgt an einem Montag; dann darf der Testbefund nicht älter als 4 Tage sein.

 

Quarantäneverordnung für Einreisen aus Europa gelockert

Es sind darüber hinaus Erleichterungen für Einreisen aus dem europäischen Ausland nach Mecklenburg-Vorpommern beschlossen. Personen, die aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie Island, das Fürstentum Liechtenstein, Norwegen, die Schweiz und das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland kommen, brauchen sich nicht mehr nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort abzusondern. „Hier haben wir die Quarantäneregelungen gelockert. Wichtig ist, dass bei der Einreise aus dem jeweiligen Land die Zahl der Neuinfektionen von mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner kumulativ in den letzten sieben Tagen nicht überschritten wird“, so Glawe weiter. Hier sind die Veröffentlichungen des Robert Koch-Instituts nach den statistischen Auswertungen und die Veröffentlichungen des European Center for Disease Prevention and Control (ECDC) maßgebend. Die Regelungen gelten mit Inkrafttreten.

 

Kinos dürfen ab dem 25. Mai 2020 wieder geöffnet werden

Auch Kinos können wieder ihre Türen öffnen. Auch hier sind besondere Auflagen zur Hygiene sowie zu Einlass- und Kontaktbeschränkungen einzuhalten. „Es geht schrittweise vorwärts, Vorstellungen werden wieder ermöglicht“, so Glawe weiter. Es gilt beispielsweise eine Begrenzung der Besucherzahlen zur Sicherstellung der Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern. Angehörige eines Hausstandes können nebeneinandersitzen. Ein Verkauf von Speisen und Getränken im Foyer-/Eingangsbereich ist unter Beachtung der gestiegenen Hygienestandards erlaubt, ebenso die Mitnahme in den Saal. Ein Verkauf von Speisen und Getränken in den Sälen ist nicht gestattet. Es muss bestimmte Wegeleitsysteme und weitere Umsetzung der Abstandsregeln in gemeinsam genutzten Bereichen geben. Zur Gewährleistung der Nachverfolgbarkeit müssen Kontaktdaten – wie bei anderen Veranstaltungen auch – durch das jeweilige Kino entsprechend erfasst werden.

 

Öffnung von Freibädern

Im Freien angelegte öffentliche Badeanstalten im Sinne von Freibädern sowie Schwimm- und Badeteichen mit Wasseraufbereitung können ab dem 25. Mai 2020 unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen öffnen. Es sind die gesteigerten hygienischen Anforderungen insbesondere in den Gemeinschaftseinrichtungen zu beachten. Der Betreiber hat ein an die aktuellen epidemiologischen Veränderungen angepasstes und von der zuständigen Behörde zu genehmigendes Sicherheits- und Hygienekonzept zu erstellen. „Wir wollen so viel Badespaß wie möglich bei uns im Land ermöglichen, dazu zählt auch die Öffnung von Freibädern“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend.