Neustart-Prämie für Beschäftigte nach Kurzarbeit

Für die im Zukunftsbündnis beschlossene „Neustart-Prämie“ für Beschäftigte nach Kurzarbeit sind die Förderbedingungen fixiert. Die Prämien können Unternehmen beantragen, die ihren im Land Beschäftigten Sonderzahlungen gewähren, um die zusätzlichen Belastungen durch die Corona-Krise abzumildern.

Voraussetzung ist, dass die Mitarbeiter zwischen dem 01.04.2020 und dem 30.09.2020 in besonderem Umfang von Kurzarbeit betroffen und danach mindestens einen Kalendermonat lang wieder im Unternehmen beschäftigt waren.

Das Unternehmen geht in Vorleistung und holt sich das Geld bei der Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung zurück. Das Land Mecklenburg-Vorpommern erstattet dem Unternehmen dann den vorausgezahlten Bonus.

Bonus ist steuer- und sozialversicherungsfrei

Die Beschäftigten, für die die Leistung seitens der Unternehmen beantragt wird, waren während der Corona-Pandemie in besonderem Umfang von Arbeitsausfall betroffen. Dies liegt vor, wenn die individuelle coronabedingte Kurzarbeit in mindestens zwei aufeinanderfolgenden Kalendermonaten mindestens 50 Prozent betrug.

Die Höhe der Neustart-Prämie richtet sich nach der Dauer der mindestens 50-prozentigen Kurzarbeit. Die Förderung kann für maximal fünf Unterstützungsmonate maximal 700 Euro je sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigtem betragen. Für den ersten Kalendermonat mit 50 Prozent Kurzarbeit oder mehr gibt es keinen Zuschuss. Für den zweiten und dritten Kalendermonat der Kurzarbeit von mindestens 50 Prozent beträgt der Zuschuss je 200 Euro, für den vierten, fünften und sechsten Kalendermonat je 100 Euro.

Diese finanzielle Unterstützung als monatlicher Bonus ist steuer- und sozialversicherungsfrei.

Fördervoraussetzungen und Antragsunterlagen

Anträge können ab dem 15.09.2020 bis spätestens zum 31.12.2020 rückwirkend für bereits abgelaufene Unterstützungsmonate gestellt werden.

Die Anträge sind bei der GSA unter Nutzung des dafür vorgesehenen Formulars einzureichen:

Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH
Schulstraße 1 – 3
19055 Schwerin


Die Antragsunterlagen und weitere Informationen können bei der GSA unter dem Stichwort „Antrag auf Sonderzahlung für Beschäftigte (Neustart)“ abgerufen werden.

Die Voraussetzungen für die Förderung und den Verfahrensablauf finden Sie in den Grundsätzen für Billigkeitsleistungen in Form von Sonderzahlungen.

Antworten auf Ihre Fragen bietet die Übersicht zur Klärung inhaltlicher Angelegenheiten der Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung.

Für die Neustart-Prämie hat das Land insgesamt 25 Millionen Euro aus dem MV-Schutzfonds eingeplant.