Öffentlicher Verkehr
Im Bereich des öffentlichen Nahverkehrs ist zu unterscheiden zwischen dem in Nahverkehr auf der Schiene (Schienenpersonennahverkehr) und sonstigem öffentlichen Nahverkehr (Busse, Straßenbahn). Das Land strebt im Bereich des gesamten Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) ein Integriertes Verkehrsangebot aller Verkehrsträger an. Die Umsetzung dieses Zieles geschieht im Rahmen der gesetzlich geregelten Zuständigkeit des Landes für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) und der Landkreise sowie kreisfreien Städte für den ÖPNV mit Straßenbahnen und Bussen. Weitere Informationen zum ÖPNV finden Sie auch in den Ausführungen zum ÖPNV im Integrierten Landesverkehrsplan Mecklenburg-Vorpommern (ILVP M-V). Der Integrierte Landesverkehrsplan wurde am 18. Juni 2018 vom Landeskabinett verabschiedet.
Das Land ist zudem Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde für Eisenbahnen nach Allgemeinem Eisenbahngesetz und Straßenbahn- und Busverkehre nach Personenbeförderungsgesetz.