UVP-Dokumentation für den geplanten Bau eines Containerterminals im Außenhafen in Swinemünde

Die Generaldirektion für Umweltschutz in Warschau (GDOS) hat den Antrag der Vorhabenträgerin auf Erteilung eines Umweltbescheides, den Beschluss über die Notwendigkeit der Durchführung einer grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung sowie die UVP-Dokumentation für die geplante Errichtung des Containerterminals im Außenhafen in Swinemünde übermittelt.

Den betroffenen Trägern öffentlicher Belange und der deutschen Öffentlichkeit ist von der polnischen Seite bis zum 24. Februar 2023 die Gelegenheit zur Stellungnahme zu der UVP-Dokumentation eingeräumt worden. Die Stellungnahmen der deutschen Öffentlichkeit waren unmittelbar an die Regionaldirektion für Umweltschutz in Stettin zu richten.

Das Vorgehen entspricht Artikel 4 der Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Polen über Umweltverträglichkeitsprüfungen und Strategische Umweltprüfungen im grenzüberschreitenden Rahmen vom 10. Oktober 2018 (deutsch-polnische Vereinbarung).

Entsprechend Artikel 5 der deutsch-polnischen Vereinbarung und der §§ 58, 59 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung ist die erforderliche Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt worden. Dafür wurde die UVP-Dokumentation an die betroffenen Träger öffentlicher Belange mit der Gelegenheit zur Stellungnahme übermittelt und für die deutsche Öffentlichkeit hier veröffentlicht. Zusätzlich standen die Unterlagen zur Einsichtnahme im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit MV zur Verfügung.

Mit Schreiben vom 24. Februar 2023 hat das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit MV die Stellungnahmen der deutschen Behörden und weiterer Träger öffentlicher Belange an die GDOS übersandt. Das Anschreiben und die Stellungnahmen sind zur Erhöhung der Transparenz hier veröffentlicht.

Aktualisierung August 2023

Die polnische Umweltbehörde GDOS hat am 24.07.2023 auf die deutschen Stellungnahmen vom 24.02.2023 im Rahmen des grenzüberschreitenden UVP-Verfahrens reagiert und ergänzende Unterlagen hinsichtlich der Variantenanalyse, der Lärmemissionen sowie der Auswirkungen auf den Küsten- und Bodenschutz übersandt. Außerdem hat die GDOS erstmals den Zugang zu dem vollständigen UVP-Bericht eröffnet (in polnischer Sprache). Die Unterlagen sind weiter unten aufgeführt und abrufbar. Seitens der zuständigen deutschen Behörden sind ergänzende Stellungnahmen zu den Unterlagen in Vorbereitung eines Treffens im Rahmen deutsch-polnischer Konsultationen nach Artikel 8 der Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Polen über Umweltverträglichkeitsprüfungen und Strategische Umweltprüfungen im grenzüberschreitenden Rahmen vom 10. Oktober 2018 vorgesehen.

Aktualisierung Dezember 2023

Mit Schreiben vom 31.10.2023 hat die Generaldirektion für Umweltschutz der Republik Polen (GDOS) Teile des „Beschlusses über Umweltbedingungen für das Bauvorhaben zwecks Unterrichtung der Öffentlichkeit“ in deutscher Sprache übersandt. Dabei handelt es sich um den Entscheidungstenor des am 10. Oktober 2023 gefassten Beschlusses mit der Beschreibung des Gesamtvorhabens und des Vorhabenstandortes, um die Abschnitte der Entscheidungsbegründung betreffend die in den UVP-Unterlagen dargestellten potenziell erheblichen negativen grenzüberschreitenden Umweltauswirkungen, Stellungnahmen deutscher TÖBs sowie Anmerkungen und Einwände der deutschen Öffentlichkeit, die Ergebnisse der deutsch-polnischen Konsultationen und schließlich Maßnahmen zur Verringerung oder Beseitigung erheblicher nachteiliger grenzüberschreitender Umweltauswirkungen.

Die in deutscher Sprache übermittelten Teile des Beschlusses sind ab dem 18. Dezember 2023 hier sowie im UVP-Portal des Landes Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht. Zusätzlich liegen die Unterlagen in der Zeit vom 18. Dezember 2023 bis zum 02. Januar 2024 (jeweils einschließlich) im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit MV sowie in der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

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