Unentgeltliche Nutzung von Wasserflächen an Seewasserstraßen
Das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung nimmt Anträge auf unentgeltliche Nutzung einer Wasserfläche der Bundeswasserstraße Ostsee nach § 1 Absatz 5 Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) entgegen. Liegen die entsprechenden Voraussetzungen vor, erfolgt eine Erklärung des Landes gegenüber der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt auf Nutzungsüberlassung der Flächen und ggf. einer Weiterübertragung des Nutzungsrechtes durch das Land auf den Antragsteller.
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Michael Grimnitz