1. Gesundheit
FAQ Corona
Was ist das Corona-Virus?
Das neuartige Coronavirus hat eine Lungenerkrankung zur Folge und ist von Mensch zu Mensch übertragbar. Zwischenzeitlich wurde die Erkrankung in COVID-19 und der Erreger in Coronavirus SARS-CoV-2 umbenannt Der Hauptübertragungsweg scheint die Tröpfcheninfektion zu sein. Diese Übertragung kann direkt von Mensch zu Mensch erfolgen, wenn virushaltige Tröpfchen an die Schleimhäute der Atemwege gelangen.
Seit wann gibt es das Virus?
In Deutschland sind Ende Januar 2020 erste Fälle bestätigt worden, am 3. März wurde der erste Fall in Mecklenburg-Vorpommern bestätigt.
Wie kann ich mich schützen?
Vor allem sollten Sie regelmäßig und sehr sorgfältig Ihre Hände waschen, auf eine korrekte Hust- und Nießetikette (ins Taschentuch oder in die Armbeuge husten/niesen) achten und genügend Abstand zu Erkrankten und anderen Personen zu halten (1 bis 2 Meter).
Das Tragen einer medizinischen Maske (OP- oder FFP2-Masken) in der Öffentlichkeit wird dringend empfohlen. Für den Bereich des ÖPNV (Busse, Straßenbahn, Bahn, Taxis), beim Einkaufen, beim Besuch von Arzt- und medizinischen Praxen (jenseits der ärztlichen Konsultation), beim Friseurbesuch und in weiteren öffentlichen Bereichen ist das Tragen eines medizinischen Mundschutzes (OP- oder FFP2-Maske) in Mecklenburg-Vorpommern verpflichtend vorgeschrieben.
In Schulen besteht für SchülerInnen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, wobei das Tragen einer medizinischen Maske dringend empfohlen wird. Für das Personal ist das Tragen eines medizinischen Mundschutzes (OP- oder FFP2-Maske) verpflichtend.
Dies gilt nicht für Kinder bis zum Schuleintritt und Menschen, die wegen einer Beeinträchtigung keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können.
Weitere Informationen und Hygienetipps finden Sie auf der Seite infektionsschutz.de der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
Was sind die typischen Symptome?
Als häufigste Krankheitszeichen werden Fieber und Husten berichtet. Die Krankheitsverläufe sind jedoch unspezifisch, vielfältig und variieren stark. Daher lassen sich keine allgemeingültigen Aussagen zum „typischen“ Krankheitsverlauf machen. Eine Infektion kann ohne Krankheitszeichen ablaufen, es sind aber auch Krankheitsverläufe mit schweren Lungenentzündungen mit Lungenversagen und Tod möglich.
Wie verhalte ich mich, wenn ich vermute, vom Erreger infiziert zu sein?
Bei einem Verdacht auf eine Infektion mit dem Corona-Virus sollten Sie sich telefonisch mit dem Hausarzt/der Hausärztin in Kontakt setzen. Diese prüfen, ob ein begründeter Verdachtsfall vorliegt und ein Laborabstrich notwendig ist. Das Weitere wird Ihnen von Ihrem Hausarzt/Ihrer Hausärztin oder der Gesundheitsbehörde mitgeteilt.
Nach einem Test bleiben Sie bitte zu Hause und warten das Testergebnis ab. Bevor das Testergebnis vorliegt, sollte man sich selbst isolieren, d.h. zuhause bleiben, alle engen Kontakte unter 2 Metern meiden und die Händehygieneregeln einhalten.
Wer kann sich wann mit einem PCR-Test testen lassen?
- Personen mit Krankheitszeichen, die mit einer COVID-19-Erkrankung vereinbar sind (z.B. Fieber und Husten, Verlust von Geruchs- oder Geschmackssinn, Atembeschwerden)
- Alle engen Kontaktpersonen zu einem bestätigten COVID-19-Fall, z.B. Angehörige desselben Hausstandes, oder auch Personen, die durch die Corona-Warn-App als Kontaktperson identifiziert wurden.
- Personen in Gemeinschaftseinrichtungen (z.B. Kindertageseinrichtungen, Schulen), oder Gemeinschaftsunterkünften (z.B. Pflegeheimen), wenn in der Einrichtung eine mit SARS-CoV-2 infizierte Person festgestellt wurde,
- Patienten, Bewohner und Beschäftigte in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Einrichtungen für behinderte Menschen und weiteren Einrichtungen für besonders schutzbedürftige Menschen entsprechend der konkreten Vorgaben des Öffentlichen Gesundheitsdienstes für den jeweiligen Bereich.
- Reiserückkehrende aus Risikogebieten, die auf der Seite des Robert-Koch-Institut ausgewiesen sind
- Asymptomatisches Personal in Kitas und Schulen, gemäß der Vereinbarungen zwischen den Ministerien für Soziales, Integration und Gleichstellung sowie für Bildung, Wissenschaft und Kultur mit der Kassenärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern.
- Asymptomatische Personen im Rahmen wissenschaftlich begleiteter Kohortentestungen an ausgewählten Schulen und Kindertageseinrichtungen.
- Testungen auf eigenen Wunsch sind grundsätzlich möglich, wenn die Testkapazität verfügbar ist.
Es ist wichtig, zielgerichtet zu testen, um die begrenzten Testkapazitäten vorrangig dafür einzusetzen, Krankheitsfälle und Ansteckungen aufzudecken sowie Risikopersonen zu schützen.
Zudem kann sich jede Bürgerin und jeder Bürger einmal wöchentlich mit einem Schnelltest kostenlos testen lassen. Eine Liste mit Schnelltest-Möglichkeiten finden Sie hier.
Wann und wo brauche ich einen Schnell- oder Selbsttest?
Ist mein Hausarzt verpflichtet, auf meinen Wunsch einen Corona-Test durchzuführen?
Nein. Wenn Sie keine Symptome haben und auch nicht als enge Kontaktperson identifiziert wurden, sind die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte nicht gesetzlich verpflichtet, vorsorgliche Corona-Tests durchzuführen.
Wie viele Menschen sind in Mecklenburg-Vorpommern am Corona-Virus erkrankt?
Die aktuellen Zahlen zu Fällen in Mecklenburg-Vorpommern finden Sie auf der Internetseite des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGus).
Berichte zum Stand in Deutschland finden Sie auf der aktuellen Informationsseite des Robert-Koch-Instituts
Wieviele Krankenhäuser gibt es in MV?
Die stationäre Gesundheitsversorgung ist in Mecklenburg-Vorpommern durch 37 moderne, leistungsfähige Krankenhäuser sichergestellt. Aktuell sind im Krankenhausplan 10.099 Betten und 1.419 tagesklinische Plätze ausgewiesen.
Werden von den Krankenhäusern in Mecklenburg-Vorpommern spezielle Kapazitäten für die Versorgung von Covid-19 Patienten bereitgestellt?
Die Krankenhäuser in Mecklenburg-Vorpommern halten für die stationäre Versorgung von Covid-19 Patienten im Krankenhaus gezielt Betten in den verschiedenen Versorgungsintensitäten vor. Bereits in den ersten Wochen der Pandemie wurden die von der Bundesregierung angekündigten zusätzlichen Intensivkapazitäten und Beatmungsmöglichkeiten geschaffen. Diese Kapazitäten werden nun in Abhängigkeit vom Bedarf und in Verantwortung der Krankenhäuser für die Versorgung von Covid-19 Patienten genutzt. Aktuell stehen insgesamt über 400 Betten für die Versorgung von Covid-19 Patienten in den Krankenhäusern in Mecklenburg Vorpommern zur Verfügung.
Kann ich mich auch telefonisch beraten lassen? Hotline und wichtige Websites
Bürgertelefone und wichtige Websites zum Coronavirus
Um den Bürgerinnen und Bürgern Fragen rund um die Corona-Krise beantworten zu können, hat die Landesregierung die zentrale Telefonnummer 0385 - 588-11311 geschaltet.
Wird die Haupteinwahl vom Anrufenden gewählt, kann über ein Zahlenmenü das jeweilige Thema ausgewählt und so mit dem zuständigen Ministerium verbunden werden.
Die Hotlines sind montags bis freitags von 8 bis 17 Uhr sowie samstags und sonntags von 10 bis 14 Uhr erreichbar.
Wichtige Websites zum Coronavirus
- Seelsorge-Chat für junge Menschen (Zielgruppe: 14 bis 27 Jahre) Die Chat-Jugendseelsorge des Jugendpfarramtes in der Nordkirche ist seit 22.05.2020 online. Zunächst steht der Chat montags von 18 bis 20 und freitags von 18 bis 22 Uhr zur Verfügung.
- Bundesgesundheitsministerium: Informationen zum Coronavirus Häufig gestellte Fragen zum Krisenstab, der allgemeinen Situation und auch zu speziellen Themen, wie der privaten Vorsorge, Migration und Quarantäne, beantwortet das Bundesgesundheitsministerium.
- Robert-Koch-Institut Fragen und Antworten sowie aktuelle Informationen des Robert-Koch-Instituts.
- Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung Fragen und Antworten sowie aktuelle Informationen zum Corona-Virus
- Auswärtiges Amt Das Auswärtige Amt gibt Reisehinweise und aktuelle Informationen zum Thema Corona-Virus.
- Hygienetipps Hier sind weitere Hygienetipps zu finden.