Genehmigung

Die Prüfung, Abwägung und Entscheidung über die Genehmigungs­fähigkeit sowie die Genehmigungs­voraussetzungen zur Um­setzung des Vorhabens erfolgen in einem Plan­fest­stellungs­verfahren. Der Plan­fest­stellungs­antrag einschl. der Plan­unterlagen wurden der Plan­fest­stellungsbehörde Ende 2019 zur Eröffnung des Verfahrens vorgelegt. Nach Prüfung der Plan­unterlagen hat die Plan­fest­stellungs­behörde im Februar 2020 die Träger öffentlicher Belange zur Stellung­nahme aufgefordert und die öffentliche Auslegung des Plans veranlasst. Im Zuge der Öffentlich­keits­beteiligung konnten Bürgerinnen und Bürger Hinweise, Anmerkungen und Ein­wendungen zum Plan­vorhaben an die Plan­fest­stellungs­behörde richten. Die Inhalte zu den Rück­meldungen der öffentlichen Auslegungen und die Stellung­nahmen der Träger öffentlicher Belange wurden im Juni 2020 in einem Erörterungs­termin besprochen. Die inhaltlichen Anknüpfungs­punkte sowie die Sachverhalte der Erörterung werden von der Plan­fests­tellungs­behörde bei der Ab­wägungs­entscheidung über die Zulassung des Vorhabens sowie ggf. zu erlassenden Auflagen im Plan­fest­stellungs­beschluss gewürdigt und berücksichtigt. Im Ergebnis der Abwägungs­entscheidung erfolgte am März 2021 die Plan­feststellung des Vorhabens. Der Plan­fest­stellungs­beschluss erlangte nach Durch­führung der öffentlichen Aus­legung des Beschlusses und dessen Bekannt­gabe im Mai 2021 seine endgültige Bestandskraft.

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Ablauf Planfeststellungsverfahren

Ablauf Planfeststellungsverfahren

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