Erklärung zur Barrierefreiheit

Ziel der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern ist es, das Regierungsportal (regierung-mv.de) barrierefrei zugänglich zu machen.

Rechtsgrundlagen sind derzeit

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Website ist noch nicht vollständig mit den Anforderungen des LBGG M-V und der BITVO M-V vereinbar. Die Barrierefreiheit der Seiten des Regierungsportals wird regelmäßig von einem externen Dienstleister überprüft. Aufgrund der Prüfungsergebnisse streben wir an, die Barrierefreiheit in technischer und redaktioneller Hinsicht kontinuierlich zu verbessern.

Nicht barrierefreie Inhalte

Unvereinbarkeit mit dem LBGG M-V und der BITVO M-V:

  • Nicht-Text-Inhalte:
    • Wenigen Elementen fehlt ein Alternativtext (bspw. Bilder, Frames).
    • Mehrere Bilder haben den Dateinamen als Alternativtext.
  • Schriftgrafiken:
    • An mehreren Stellen werden Grafiken mit Schrift verwendet. Nicht immer ist der enthaltene Text über den Alternativtext wahrnehmbar. In einigen Fällenn enthält der dazugehörige Fließtext die Informationen als Textalternative. In einigen Fällen ist der Text nur dekorativ.
  • Untertitel:
    • Nicht alle Videos verfügen über Untertitel.
  • Audiodeskription:
    • Nicht alle Audio-Inhalte verfügen über eine Audiodeskription.
  • Kontrast:
    • Nicht alle Farbkontraste erfüllen die Mindestanforderungen an den Farbkontrast.
    • Im Fließtext verankerte Links unterscheiden sich nur farblich vom umgebenden Text. Der Farbkontrast erfüllt nicht die Mindestanforderungen.
  • Automatischer Umbruch:
    • Mehrere Inhalte können nicht vergrößert oder skaliert werden;
  • Beschriftung:
    • Die visuell wahrnehmbare Beschriftung mehrerer Bedienelemente weicht von der programmatischen Beschriftung ab. Die Bedienelemente können nicht per Spracheingabe der visuellen Namen bedient werden.
  • Linkzweck:
    • Mehrere Links erhalten keinen aussagefähigen Alternativtext. Das betrifft vor allem verlinkte Bilder der Info-Boxen. Ein sprechender Linktext mit dem identischen Linkziel findet sich im Anschluss an die Bilder nach einem kurzen Erläuterungstext.
  • Struktur und Informationen:
    • Nicht alle Aufzählungen sind programmatisch wahrnehmbar.
    • Die Struktur einzelner Datentabellen ist nicht vollständig programmatisch als auch zum Teil visuell nicht wahrnehmbar (bspw. fehlen teilweise Tabellenüberschriften, einige Tabellen enthalten keinen Inhalt).
    • Einige programmatisch wahrnehmbare Überschriften sind ohne Inhalt.
    • Vereinzelte Fomularelemente sind programmatisch nicht beschriftet.
  • Fokus:
    • Bei einzelnen Elementen ist nicht deutlich zu sehen, dass sie gerade den Tastaturfokus besitzen.
  • Fokusreihenfolge:
    • Einzelne nicht sichtbare Elemente können mit der Tastatur angesteuert werden.
  • barrierefreie Dokumente:
    • Die meisten PDF-Dokumente sind nicht vollständig barrierefrei.
  • Deutsche Gebärdensprache:
    • Es sind keine Erläuterungen in Deutscher Gebärden­sprache vorhanden.

Wir arbeiten an der barrierefreien Umsetzung der hier aufgeführten Punkte.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 1. September 2020 erstellt und zuletzt am 1. November 2023 überprüft. Eine automatisierte Prüfung mit dem Tool "Siteimprove" ist Grundlage für die Auflistung der nicht barrierefreien Inhalte.

Rückmeldung und Kontaktangaben

Sollten Sie auf unseren Seiten auf Barrieren stoßen, so nehmen Sie bitte telefonisch oder schriftlich (zum Beispiel über das Kontakt­formular oder per E-Mail) Kontakt mit uns auf. Geben Sie uns bitte einen entsprechenden Hinweis mit einer Beschreibung, wo Ihnen der Fehler aufgefallen ist. Wir erklären Ihnen, welche Barrieren bestehen. Sie können sich informieren, welche Ausnahmen wir gemacht haben.
Wir beantworten Ihre Fragen schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Wochen.

Ministerpräsidentin des Landes
Mecklenburg-Vorpommern
- Staatskanzlei -
Schloßstraße 2-4
D-19053 Schwerin

Tel.: 0385-588 0
Fax: 0385-509 10019
poststelle@stk.mv-regierung.de

Angaben zur Anwendung

* Diese Felder müssen ausgefüllt werden.

Manchmal sagt ein Bild mehr, als tausend Worte! Fügen Sie Ihrem Anliegen optional einen Screenshot als Anhang bei. Sie können Bilder (JPG,PNG,GIF) und PDF-Dateien bis zu einer Gesamtgröße von 10 MB anfügen.

Persönliche Angaben

Wenn Sie eine Antwort haben möchten, geben Sie bitte Ihren Namen und eine Kontaktmöglichkeit an.

*

Spamschutz: Formulare die schneller als 10 Sekunden ausgefüllt wurden, werden als Spam eingestuft.

Kontakt

Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V
Werderstraße 124
19055 Schwerin
Telefon: 0385 - 588-9344
Telefax: 0385 - 588-9703

Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren

Sie sind mit der Bearbeitung Ihres Anliegens nicht zufrieden? Oder Sie haben innerhalb von sechs Wochen keine Antwort auf Ihr Feedback erhalten? In diesem Fall können Sie bei der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V einen Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen.
Die Überwachungsstelle ist zuständig für das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren nach § 2 Abs. 1 BITVO M-V.
Sie prüft auf Ihren Antrag hin, ob gegenüber der öffentlichen Stelle weitere Maßnahmen erforderlich sind. Das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren ist für Sie als Beschwerdeführer kostenlos. Sie benötigen keinen Rechtsbeistand.

Nach Eingang der Beschwerde werden folgende Schritte durchgeführt:

  • Prüfung, ob tatsächliche Verstöße gegen die Barrierefreiheit festgestellt werden können.
  • Die öffentliche Stelle wird aufgefordert, die Mängel in einer bestimmten Frist zu beseitigen. Dafür erhält sie Vorschläge zur Umsetzung.
  • Kommt die öffentliche Stelle der Beanstandung nicht nach, hat sie dies gegenüber der Überwachungsstelle zu begründen.
  • Alle Beteiligten werden über den Verfahrensstand informiert.
  • Abschluss des Durchsetzungsverfahrens durch eine zusammenfassende Abschlussmitteilung an den Beschwerdeführer und Erläuterung der Durchführung.
  • In Kenntnis setzen der öffentlichen Stelle und der für sie zuständigen Fach- oder Rechtsaufsichtsbehörde.

Ihre Beschwerde können Sie über das Formular Beschwerdeformular nach § 14 LBGG M-V melden. Möchten Sie lieber den Weg per E-Mail oder Brief nutzen, teilen Sie dafür bitte zwingend Ihren Namen, Ihre Anschrift, die betroffene Website sowie den Beschwerdegrund mit.

Unabhängig von dem Beschwerdeverfahren kann das Durchsetzungsverfahren auch durch die Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V selbst auf Basis festgestellter Mängel initiiert werden.