Hochschulstipendien
Mecklenburg-Vorpommern fördert die Talente junger Wissenschaftlerinnen und junger Wissenschaftler: Das Land vergibt regelmäßig Promotionsstipendien an Hochschulabsolventinnen und -absolventen mit überdurchschnittlichen Studien- und Prüfungsleistungen, die zur Promotion an einer Hochschule in Mecklenburg-Vorpommern zugelassen sind und dort wissenschaftlich betreut werden. Die Stipendien werden aus Landesmitteln finanziert und in der Regel je Semester hochschulöffentlich ausgeschrieben.
Fachhochschulabsolventen der solitären Fächer Architektur und Nautik/Seeverkehr mit überdurchschnittlichen Studien- und Prüfungsleistungen können im Rahmen einer kooperativen Promotion an einer Universität bzw. an einer Hochschule mit Promotionsrecht außerhalb des Landes Mecklenburg-Vorpommern gefördert werden. Hierfür können die Fachhochschulen mit solitären Fächern jeweils einmal pro Jahr Mittel für ein Stipendium zur Förderung eines Promotionsvorhabens in einem solitären Fach erhalten.
Caspar-David-Friedrich-Stipendium
Das Land fördert auch den künstlerischen Nachwuchs: Einmal pro Jahr werden insgesamt drei Caspar-David-Friedrich-Stipendien (CDF-Stipendien) für besonders qualifizierte künstlerische Nachwuchskräfte ausgeschrieben. An den in Betracht kommenden Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern kann somit jeweils ein Stipendium pro Jahr hochschulöffentlich ausgeschrieben werden.
Höhe und Dauer der finanziellen Förderung
Die Höhe des Grundstipendiums beträgt für wissenschaftliche Nachwuchskräfte sowie für den künstlerischen Nachwuchs (CDF-Stipendium) 1.500 Euro monatlich. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht ein Anspruch auf einen Familienzuschlag. Der Familienzuschlag beträgt für das erste Kind monatlich 150 Euro und für jedes weitere Kind monatlich 100 Euro.
Die Förderung endet für wissenschaftliche Nachwuchskräfte im Regelfall nach drei Jahren. In begründeten Ausnahmefällen kann sie um höchstens sechs Monate verlängert werden.
Für den künstlerischen Nachwuchs (Caspar-David-Friedrich-Stipendien) endet die Förderung im Regelfall nach einem Jahr. In begründeten Ausnahmefällen kann sie um höchstens drei Monate verlängert werden.
Über die Vergabe von Stipendien entscheidet eine Vergabekommission an der jeweiligen Hochschule.
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Referat 350