Justizministerin Bernhardt für die Stärkung der Amtsgerichte

„Die geplante Erhöhung des Zuständigkeitsstreitwerts muss auch die Anwaltschaft mitbedenken“, so Ministerin Jacqueline Bernhardt.

Nr.44/24  | 26.04.2024  | JM  | Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz

„Ein viel diskutiertes Thema in der Justiz und der Anwaltschaft ist die geplante Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts im Zivilverfahren. Nach einem Entwurf des Bundesjustizministeriums soll die für die Zuständigkeit der Amtsgerichte maßgebliche Streitwertgrenze von bisher 5.000 Euro auf 8.000 Euro angehoben werden. Das wäre die erste Anhebung seit 30 Jahren. Mit Blick auf die Inflationsentwicklung ist diese Anhebung überfällig. Die Teuerungsrate zwischen 1993 und 2023 beläuft sich auf über 64 Prozent. Die neue Streitwertgrenze soll die seitdem eingetretene Geldwertentwicklung berücksichtigen. Dieses Vorhaben haben wir in der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister genau beleuchtet und unterstützen das Ansinnen des Bundes“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt anlässlich der 166. Hauptversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer in Rostock.

„Ich weiß um die Sorgen und Bedenken des Deutschen Anwalts-Vereins und der Bundesrechtsanwaltskammer, dass die Erhöhung der Streitwertgrenze zu einem Rückgang der Mandatszahlen führen könnte, da vor den Amtsgerichten kein Anwaltszwang  besteht. Allerdings wird schon jetzt die Rechtsanwaltschaft bei über 60 Prozent aller Amtsgerichtsverfahren mit hinzugezogen. Ich teile auch die Forderung, dass die Erhöhung des Zuständigkeitsstreitwerts und die geplante Verlagerung von Verfahren von den Landgerichten zu den Amtsgerichten sorgfältig vonstattengehen muss. In Mecklenburg-Vorpommern müssen die Amtsgerichte weiter gestärkt werden. Deshalb brauchen die Amtsgerichte vor Ort auch Entscheidungen, die sie in ihren Kompetenzen stärken. Das kommt letztlich auch den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten zugute, die sich am Sitz der Amtsgerichte niederlassen“, so Justizministerin Bernhardt.

Allein in fünf Jahren sind die Zahlen der Verfahrenseingänge an den Amtsgerichten in Mecklenburg-Vorpommern in Zivilsachen (ohne Familiensachen) von rund 13.700 Verfahrenseingängen in 2018 auf rund 10.000 in 2022 gesunken.

Ministerin Jacqueline Bernhardt: „Unabhängig von der Stärkung der Rechtsanwaltschaft vor Ort werde ich es unterstützen, wenn der Bund eine maßvolle Anhebung der Anwaltsgebühren vorantreibt. Die gesetzlichen Gebühren wurden zwar vor drei Jahren angehoben, doch eine vollständige Anpassung an die wirtschaftliche Entwicklung seit der letzten Gebührenerhöhung acht Jahre zuvor erfolgte damals nicht. Energiekrise und Inflation kamen erst danach. Die Anwaltschaft hinkt weiterhin der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung hinterher. Die Rechtsanwaltschaft ist ein wichtiger Bestandteil unseres Rechtsstaates. Die Justiz muss bürgernah und serviceorientiert bleiben. Das haben wir im Koalitionsvertrag klargestellt. Das leitet unser Handeln“, erklärte Justizministerin Bernhardt anlässlich der Hauptversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer in Rostock.