Sparkassenaufsicht
Mecklenburg-Vorpommern übernimmt ab 1. Juli 2018 die Aufsicht über den Ostdeutschen Sparkassenverband (OSV) einschließlich der Prüfungsstelle. Grundlage für die Ausübung der Staatsaufsicht bildet der Staatsvertrag über den OSV vom 15. Mai 2009. Darin ist festgelegt, dass im fünfjährigen Wechsel zwischen den vier Vertragsländern (Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt) das jeweils für die Sparkassenaufsicht zuständige Landesministerium die Staatsaufsicht über den OSV ausübt. Nach dem Land Brandenburg ist nunmehr für den Zeitraum 1. Juli 2018 bis 30. Juni 2023 das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern zuständig.
Der Verband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Seine Rechtsverhältnisse werden durch Satzung geregelt. Der Verband hat die Aufgabe, das Sparkassenwesen zu fördern und die Sparkassen und die Aufsichtsbehörden zu beraten.
Der OSV unterhält eine Prüfungsstelle, die ebenfalls der Staatsaufsicht unterliegt. Die Prüfungsstelle ist an die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften geltenden Vorschriften und Berufsgrundsätze gebunden und führt ihre Prüfungen unabhängig nach den für Prüfungsgesellschaften geltenden Prüfungsstandards in eigener Verantwortung durch. Die Prüfungsstelle führt unter anderem Prüfungen gemäß § 340k Handelsgesetzbuch bei den Sparkassen in den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt durch.
Gemäß Staatsvertrag über den OSV legt die Aufsicht über die Prüfungsstelle eine jährliche Berichterstattung über die Tätigkeit im abgelaufenen Jahr und das Arbeitsprogramm für das laufende Jahr offen.
In Abstimmung mit den für die Sparkassenaufsicht zuständigen Landesministerien in Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt hat das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern einen Tätigkeitsbericht für das Jahr 2018 und das Arbeitsprogramm für das Jahr 2019 erstellt.