Leihgeräte für Lehrkräfte

Onlinegestützt kreativ und flexibel lebensnahe Aufgaben konzipieren, über Distanz unterrichten oder auch Schülerdaten sicher verwalten: Ohne einen Computer geht auch im Lehrerberuf in vielen Situationen heute nichts mehr. Lehrkräfte müssen technisch gut ausgestattet sein, damit sie das digitale Lernen optimal ermöglichen können. Bund und Länder haben ein Programm zur Finanzierung von Leihgeräten für Lehrkräfte (Corona-Hilfe III) aufgelegt. Ziel ist die Anschaffung von schulgebundenen Endgeräten, die von Lehrerinnen und Lehrern genutzt werden können.

11 Millionen Euro für Leihgeräte für Lehrkräfte

Der Bund stellt für die Anschaffung entsprechender digitaler, schulgebundener Endgeräte insgesamt 500 Millionen Euro zur Verfügung. In Mecklenburg-Vorpommern stehen über dieses Programm 11 Millionen Euro bereit – 10 Millionen Euro vom Bund und eine Million Euro Kofinanzierung durch das Land. Darüber hinaus hat die Landesregierung in ihrer Digitalisierungsstrategie in den kommenden Jahren weitere Mittel für die Anschaffung von Endgeräten eingeplant.

Leihgeräte sichern Datenschutz

Mit den schulgebundenen Endgeräten wird eine zentrale Forderung des Datenschutzes erfüllt, denn Lehrerinnen und Lehrer müssen in unterschiedlichen Situationen personenbezogene Daten von Schülerinnen, Schülern und Eltern verarbeiten. Bislang erfolgt dies in den meisten Fällen mit dem privaten Computer. Bis die schulgebundenen Dienstgeräte verfügbar sind, können Lehrkräfte in Mecklenburg-Vorpommern weiterhin ihre privaten Endgeräte nutzen. Darauf haben sich der Landesdatenschutzbeauftragte und das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung verständigt.

Kontakt

Referatsleiter
Jens Landt-Kanieser
Referat 300: Digitalisierung im Schulbereich
Telefon: 0385 588-17300

Publikationen und Dokumente

Rechtsvorschriften

Schulgebundene mobile Leihgeräteförderrichtlinie – SchulLeihgeräteFöRL M-V

Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen aus dem Förderprogramm „Leihgeräte für Lehrkräfte“ des DigitalPakts Schule 2019 bis 2024 für schulgebundene mobile Endgeräte als Leihgeräte für Lehrkräfte
Vom 27. August 2021