Verpflegung

Zum Frühstück ein Käsebrot mit Tomate und Salat oder ein Müsli mit Obst; mittags Fleisch, Fisch oder Getreideprodukte und frisches Gemüse – Verpflegung ist für Kinder bis zum Schuleintritt in Mecklenburg-Vorpommern integraler Bestandteil des Leistungsangebotes in Kindertageseinrichtungen. So sieht es das Kindertagesförderungsgesetz vor. In Krippe, Kindergarten und Kindertagespflege findet die Verpflegung für den gesamten Betreuungszeitraum durch die Einrichtung beziehungsweise die Kindertagespflegeperson statt. Im Hort ist ein Verpflegungsangebot freiwillig. Das heißt, es muss vom Hort nicht zwingend organisiert oder von den Eltern in Anspruch genommen werden.

Eltern übernehmen Kosten für Verpflegung

Wenn der Träger einer Einrichtung einmal nicht den besonderen Bedürfnissen von Kindern und Eltern gerecht werden kann, wie im Fall von Lebensmittelallergien oder -unverträglichkeiten, dann können Träger und Eltern abweichende Vereinbarungen treffen. Die Kosten der Verpflegung werden weiterhin durch die Eltern getragen. Sie finanzieren durch die Verpflegungskosten den Wareneinsatz und gegebenenfalls die direkte Weiterverarbeitung der Lebensmittel. Das Land Mecklenburg-Vorpommern, die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe und die Gemeinden finanzieren den Betrieb der Einrichtung und der Kindertagespflegestelle und sichern damit die Durchführung der Mahlzeiten als pädagogische Aufgabe.

DGE-Vernetzungsstelle Kitaverpflegung bietet Beratung

Das Speisen- und Getränkeangebot für Kinder soll den Ansprüchen an eine ausgewogene und gesundheitsfördernde Vollverpflegung genügen und sich an den Standards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung orientieren. Die DGE-Vernetzungsstelle Kitaverpflegung in Mecklenburg-Vorpommern bietet als Informations- und Beratungsstelle Beratung und Begleitung bei fachlichen und organisatorischen Fragen rund um die Verpflegung von Kindern in Kitas und in der Kindertagespflege. Außerdem unterstützt sie Elternvertretungen, Kitaträger, Caterer und andere Partnerinnen und Partner kostenfrei bei Fragen zur Speisen- und Getränkeversorgung in Tageseinrichtungen für Kinder. Die DGE-Vernetzungsstelle Kitaverpflegung wird durch das Land gefördert.

Kontakt

DGE-Vernetzungsstelle Kita- und Schulverpflegung in Mecklenburg-Vorpommern
Am Grünen Tal 50
19063 Schwerin
Telefon: 0385 20 25 218
Telefax: 0385 20 23 891

Publikationen und Dokumente

Publikationen

Kindertagesförderung in Mecklenburg-Vorpommern

Das Kindertagesförderungsgesetz (KiföG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. September 2019 (gültig ab 1. Januar 2020) und seine Verordnungen.

Es handelt sich hierbei nicht mehr um die aktuell geltende Fassung des Gesetzes und seiner Verordnungen. Die aktuell geltende Fassung finden Sie unter: www.landesrecht-mv.de

94 Seiten / Broschüre

Nicht barrierefrei

Sprache: Deutsch

Stand: 03/2021

Diese Publlikation ist nur als Onlineversion verfügbar.

Rechtsvorschriften

Kindertagesförderungsgesetz - KiföG M-V

Gesetz zur Einführung der Elternbeitragsfreiheit, zur Stärkung der Elternrechte und zur Novellierung des Kindertagesförderungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern
Vom 4. September 2019, letzte Änderung vom 2. April 2023