Vollzeitschulische Berufsausbildung

In Mecklenburg-Vorpommern sollen Kinder in der Kita bestmöglich betreut werden. Dafür ist entsprechend qualifiziertes Personal in den Einrichtungen notwendig. Die Ausbildung zur Staatlich anerkannten Erzieherin oder zum Staatlich anerkannten Erzieher und die Ausbildung zur Staatlich geprüften Sozialassistentin oder zum Staatlich geprüften Sozialassistenten sind in Mecklenburg-Vorpommern vollzeitschulische Berufsausbildungen. Sie werden in der EU-Förderperiode 2021 bis 2027 durch das Land und durch den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) mit insgesamt ca. 20 Millionen Euro finanziert.

Zwei Ausbildungsberufe: Erzieher/in und Sozialassistent/in

Fünf berufliche Schulen in öffentlicher Trägerschaft bieten in Mecklenburg-Vorpommern eine vollzeitschulische Berufsausbildung zur Staatlich geprüften Sozialassistentin oder zum Staatlich geprüften Sozialassistenten und zur Staatlich anerkannten Erzieherin oder zum Staatlich anerkannten Erzieher an. Die künftigen Arbeitsplätze sind Kindertageseinrichtungen, Einrichtungen der Kindertagespflege, Horte und Ganztagsschulen. Bewerberinnen und Bewerber, die den Beruf der Erzieherin oder des Erziehers anstreben, absolvieren zunächst eine Ausbildung zur Sozialassistentin oder zum Sozialassistenten.

Welcher Ausbildungsweg ist der richtige für mich?

Vier Ausbildungswege führen in sozialpädagogische Berufe. Für Bewerberinnen und Bewerber bieten sich je nach Interesse und fachlicher Qualifikation folgende Wege in den Beruf an:

  • Höhere Berufsfachschule Sozialassistenz (zweijährig)
  • Fachschule Sozialpädagogik (zweijährig)
  • Fachschule Sozialpädagogik mit Vorbereitungsjahr für Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger (dreijährig)
  • Fachschule Sozialpädagogik, berufsbegleitend (vierjährig)

Ausbildung: Staatlich/er geprüfte/r Sozialassistent/in

Die Höhere Berufsfachschule für Sozialassistenz führt zum Berufsabschluss „Staatlich geprüfte Sozialassistentin“ oder „Staatlich geprüfter Sozialassistent“. Die Absolventinnen und Absolventen werden als Assistenzkräfte in verschiedenen sozialpädagogischen Einrichtungen eingesetzt, die die Kinder unter Anleitung der Fachkräfte betreuen. Der erfolgreiche Berufsabschluss ist Zugangsvoraussetzung für die Bildungsgänge der Fachschule für Sozialwesen mit den Fachrichtungen Sozialpädagogik und Heilerziehungspflege.

Ausbildung: Staatlich/er anerkannte/r Erzieher/in

Die Bildungsgänge der Fachschule für Sozialpädagogik führen zum qualifizierten Weiterbildungsabschluss „Staatlich anerkannte Erzieherin“ oder „Staatlich anerkannter Erzieher“. Sie haben das Ziel, Fachkräfte mit einer in der Regel beruflichen Erstausbildung und Berufserfahrung in die Lage zu versetzen, Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben selbstständig und eigenverantwortlich in Kindertageseinrichtungen, der Kindertagespflege, Schulen sowie in der Kinder- und Jugendarbeit wahrzunehmen. Der erfolgreiche Berufsabschluss schließt den Zugang zu den Hochschulen ein.

Kontakt

Hausanschrift
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern
Abteilung 2
Referat 221
Werderstraße 124
19055 Schwerin
Andreas Petters
Telefon: 0385 588 17610

Publikationen und Dokumente

Rechtsvorschriften

Fachschulverordnung Sozialwesen – FSVOSoz M-V

Verordnung über die Zulassung, Ausbildung und Prüfung an den Fachschulen für Sozialwesen in Mecklenburg-Vorpommern
Vom 1. Februar 2024

Sozialassistenz-Höhere Berufsfachschulverordnung – SOAHBFSVO M-V

Verordnung über die Zulassung, Ausbildung und Prüfung an der Höheren Berufsfachschule für Sozialassistenz
Vom 1. Februar 2024