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Vizepräsident des Landgerichts Schwerin zum Richter am Bundesgerichtshof gewählt
Ministerin Kuder: "Wahl zeigt, dass die Richter des Landes Mecklenburg-Vorpommern auch über die Landesgrenzen hinaus einen exzellenten Ruf genießen"
Der Richterwahlausschuss hat heute in Berlin den Vizepräsidenten des Landgerichts Schwerin, Claus Zeng, zum Richter am Bundesgerichtshof gewählt. "Die Wahl zeigt erneut, dass die Richter des Landes Mecklenburg-Vorpommern auch über die Landesgrenzen hinaus einen exzellenten Ruf genießen", sagte Justizministerin Kuder heute am Rande der Bundesrichterwahl in Berlin "Ich gratuliere Herrn Zeng sehr herzlich und wünsche ihm viel Erfolg, Kraft und Freude bei seiner neuen Aufgabe". "Herr Zeng ist ein vorzüglicher Jurist, der über eine große Vielseitigkeit verfügt und sich durch sein besonderes Engagement und Verantwortungsbewusstsein auszeichnet", so Ministerin Kuder weiter.
Mit der Wahl von Claus Zeng zum Bundesrichter ist Mecklenburg-Vorpommern auf höchstrichterlicher Ebene "gut" vertreten. Zuletzt wurde im Jahre 2011 Prof. Dr. Mellinghoff, der als Mitglied des Landesverfassungsgerichts, Richter am Oberverwaltungsgericht und Richter am Finanzgericht über viele Jahre in Mecklenburg-Vorpommern tätig war, zum Präsidenten des Bundesfinanzhofs ernannt.
Information
Zur Person:
Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung mit dem 2. Staatsexamen in Hamburg trat Claus Zeng 1995 als Richter auf Probe in den Dienst des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Im Januar 1999 wurde der 1964 in Hamburg geborene Jurist zum Richter am Amtsgericht bei dem Amtsgericht Pasewalk ernannt. Von 2001 bis 2003 wurde er als Wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof abgeordnet, bevor im Dezember 2004 die Ernennung zum Richter am Oberlandesgericht folgte. Noch während der Abordnung an das Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern von August 2007 bis Oktober 2009 erfolgte im September 2009 die Ernennung zum Vizepräsidenten des Landgerichts Schwerin.
Zum Verfahren:
Der Richterwahlausschuss besteht aus den für das jeweilige Sachgebiet zuständigen Ministern bzw. Senatoren der Länder und einer gleichen Anzahl von Mitgliedern, die vom Bundestag gewählt werden. Die 16 vom Bundestag berufenen Mitglieder müssen nicht Abgeordnete des Bundestages sein. Der Richterwahlausschuss besetzt in geheimer Abstimmung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen die Richterposten beim Bundesgerichtshof, Bundesverwaltungsgericht, Bundesfinanzhof, Bundessozialgericht und Bundesarbeitsgericht.



