Planungsablauf
Das Land M-V hat im Ergebnis einer europaweiten Ausschreibung im September 2016 eine Arbeitsgemeinschaft („ARGE Inselhafen Prerow“) mit der Objekt- und Fachplanung der Ingenieurleistungen zur Errichtung des Inselhafens beauftragt. Die Ergebnisse der Machbarkeits-/Variantenuntersuchung sind Grundlage für die Planungen der ARGE. Sie werden im Rahmen des Planungsprozesses überprüft und weiterentwickelt. Die Weiterentwicklung erfolgt in Abstimmung mit den Nutzern und der Gemeinde Ostseebad Prerow unter Berücksichtigung der örtlichen naturräumlichen Bedingungen (Wassertiefen, Seegang, Sedimenttransport) sowie naturschutzfachlicher Aspekte.
In den ersten Planungsphasen (Grundlagenermittlung und Vorplanung) werden Vorentwürfe zur technischen Umsetzung des Vorhabens am Standort Prerow erarbeitet. Funktionelle und konstruktive Gesichtspunkte werden differenziert nach den Objekten Seebrücke und Inselhafen untersucht.
Wesentlicher Bestandteil der Vorplanung ist eine Variantenuntersuchung (Konzept s. Abb.), in der verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung der touristischen Infrastruktur und zur Stärkung der Etappenfunktion betrachtet werden. Untersucht werden nur Maßnahmen, die in direktem Zusammenhang mit dem Inselhafen und der Seebrücke stehen - wie z.B. zusätzliche Liegeplätze im Hafen oder ein Anleger/Liegeplatz für ein Fahrgastschiff. Besonders kostenintensive Maßnahmen werden hinsichtlich Bedarf, Wirtschaftlichkeit und regionalwirtschaftlichen Effekten gutachterlich bewertet.
Insgesamt werden 5 verschiedene Nutzungsvarianten untersucht. Für alle Varianten wird der Einfluss der Entwürfe auf die Sedimenttransportprozesse im numerischen Modell untersucht. Auf dieser Basis wird der erforderliche Abstand zwischen Inselhafen und Uferlinie festgelegt.
Die ausgewählte Vorzugsvariante wird in der Entwurfs-/Genehmigungsplanung technisch weiter ausgearbeitet und die erforderlichen naturschutzfachlichen Unterlagen werden zusammengestellt. Im Rahmen einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit werden mögliche Konfliktpunkte ermittelt und – sofern möglich – im Entwurf berücksichtigt.
Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens werden die Planunterlagen öffentlich bekannt gemacht. Die Planfeststellungsbehörde stellt sicher, dass eine umfassende Beteiligung von Betroffenen, Trägern öffentlicher Belange, Verbänden, und Bürgern durchgeführt wird. Hinweise und mögliche Einwendungen zum Vorhaben werden im Verfahren erfasst und erörtert. Mit dem Planfeststellungbeschluss genehmigt die Behörde das Vorhaben und entscheidet bei Bedarf über Auflagen zur Vermeidung nachteiliger Auswirkungen des Vorhabens.
Nach Planfeststellung erfolgt die Ausführungsplanung und die europaweite Ausschreibung und Vergabe der Bauleistungen. Die erforderlichen Baumaßnahmen werden durch ein auf Wasserbauarbeiten spezialisiertes Unternehmen erfolgen. Transporte von Baumaterialien werden im Wesentlichen mit Schiffen durchgeführt. Zur Baumaßnahme gehört auch der Rückbau der bestehenden baulichen Anlagen am Darßer Ort.
Die folgenden schematischen Abbildungen verdeutlichen den Planungsablauf.