Zielstellung

Das Land M-V hat auf Grundlage der Ergebnisse einer Machbarkeits-/Variantenuntersuchung (2014) die Errichtung eines Inselhafens als Ersatz für den Nothafen Darßer Ort beschlossen. Mit der Errichtung eines kleinen Inselhafens kann der Zielkonflikt zwischen der erforderlichen Aufrechterhaltung der Funktionen eines Nothafens und den naturschutzfachlichen Anforderungen des Nationalparks gelöst werden (vgl. Veranlassung).

Die Ziele des Vorhabens sind:

  • die Seenotrettung und maritime Notfallversorgung im Seegebiet mit kurzen Reaktionszeiten ermöglichen (DGzRS)
  • einen Nothafen ggf. mit eingeschränkter Etappenfunktion zur Verfügung stellen
  • Dauerliegeplätzen für örtliche Fischer einrichten
  • Rückbau des Nothafens „Darßer Ort“ nach Realisierung des Ersatzhafens, um eine natürliche Entwicklung am Darßer Ort zu ermöglichen und somit dem Schutzzweck des Nationalparks, dem Biotopschutz und den europäischen naturschutzrechtlichen Verpflichtungen gerecht zu werden

Der Inselhafen soll so angelegt werden, dass möglichst geringe Auswirkungen auf die natürlichen Sedimenttransportverhältnisse entstehen. Dadurch sollen Folgekosten für Baggerarbeiten oder Maßnahmen zum Ausgleich von Sedimentdefiziten vermieden werden. Technisch soll dies durch Verzicht auf Bauwerke im Bereich von Vorstrand und Strand (Inselhafen) sowie die Einhaltung eines Mindestabstandes von der Uferlinie in Abhängigkeit von der uferparallelen Ausdehnung des Hafens gewährleistet werden.

Der geplante Hafen kann aufgrund der begrenzten Anzahl von Liegeplätzen nicht als vollwertiger Etappenhafen zur Schließung der Lücke im Netz der Sportboothäfen dienen. In Abstimmung mit der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger soll der Hafen an mind. 350 Tagen im Jahr als Einsatzstation für den Seenotrettungskreuzer nutzbar sein. Bei Eintritt von seltenen Ereignissen, d.h. hohen Wasserständen und extremem Seegang, wird der Seenotrettungskreuzer an einen anderen Stationierungsort verlegt. Für Sportboote soll innerhalb des Inselhafens während der Wassersportsaison (April bis November) ein ausreichender Wellenschutz gewährleistet werden.

Zur landseitigen Anbindung des Inselhafens wird die bestehende Seebrücke in Abstimmung mit der Gemeinde Ostseebad Prerow durch ein neues und verlängertes Seebrückenbauwerk ersetzt. Mit der geplanten Zuwegung zum Inselhafen ist es möglich attraktive Synergieeffekte für die öffentliche Nutzung und für die Erlebbarkeit der Außenküste zu schaffen. Aufgrund des erforderlichen Rückbaus der bestehenden Seebrücke einschließlich des damit konstruktiv verbundenen Fahrgastschiffanlegers ist auch ein Ersatzneubau des Anlegers vorgesehen.