Veranlassung für einen Inselhafen vor Prerow

Der am Darßer Ort bestehende Nothafen übernimmt eine wichtige Funktion für die Seenotrettung und die maritime Notfallversorgung im Seegebiet vor dem Fischland-Darß-Zingst. Da die nächsten Häfen viele Seemeilen entfernt liegen und z.T. bei Nacht und schlechten Wetterverhältnissen nur mit Risiken angelaufen werden können, ist er darüber hinaus ein wichtiger Schutzhafen für Wasserfahrzeuge.

Der Hafen wird seit 1994 als landeseigener Nothafen „Darßer Ort“ betrieben. Der Erhalt der Funktionen eines Nothafens im o.g. Seegebiet, d.h. die Sicherstellung der Seenotrettung, der maritimen Notfallversorgung und die Verfügbarkeit eines Schutzhafens für Wasserfahrzeuge, ist auch zukünftig dringend erforderlich.

Seit vielen Jahren besteht allerdings ein Zielkonflikt zwischen dem Betrieb bzw. der Nutzung des Nothafens „Darßer Ort“ und den Anforderungen des Naturschutzes, der sich u.a. in vielen - z.T. öffentlich geführten - Auseinandersetzungen bzgl. der Durchführung von erforderlichen Baggerungen in der Hafenzufahrt zeigt. In der Folge war und ist der Nothafen „Darßer Ort“ z.T. für längere Zeiträume wegen zu geringer Wassertiefen im Zufahrtsbereich nicht nutzbar.

Der Zielkonflikt soll im Folgenden vor dem Hintergrund der Historie des Hafens und der Ausweisung von Schutzgebieten am Darßer Ort etwas näher beleuchtet werden:

  • Bereits 1957 wurden der Darßer Ort und die Bernsteininsel als Naturschutzgebiet ausgewiesen. 1962 wurde in einem am Darßer Ort vorhandenen Strandsee („Ottosee“) ein Hafen für militärische Zwecke eingerichtet. Die militärische Nutzung des Hafens endete 1990.
  • Am 12.09.1990 wurde im Rahmen des Nationalparkprogramms der DDR das Naturschutzgebiet „Darßer Ort“ als Kernzone des Nationalparks „Vorpommersche Boddenlandschaft“ festgesetzt. Der Schutzzweck des Nationalparks ist u.a. „die durch menschliche Eingriffe nicht gestörte Entwicklung der Oberflächenformen und der Lebensgemeinschaften natürlicher Neulandbildungen“. In der Kernzone ist es geboten, „durch geeignete Schutzmaßnahmen die ungestörte Entwicklung natürlicher und naturnaher Lebensgemeinschaften zu sichern, sowie gestörte Lebensgemeinschaften in natürliche oder naturnahe Zustände zu überführen insbesondere durch Einstellung der wirtschaftlichen und militärischen Nutzungen“ (vgl. § 3 und § 5 der Nationalparkverordnung).
  • Die „Benutzung des Hafens am Darßer Ort als Nothafen“ ist seit 1990 als Ausnahme von den Verboten der Nationalparkverordnung möglich (vgl. § 7 der Nationalparkverordnung).
  • 2002 wurde nach einem intensiven Beteiligungsverfahren der „Nationalparkplan“ in Kraft gesetzt und der Öffentlichkeit übergeben. Auszug aus Leitbild und Ziele: „Für den Nothafen am Darßer Ort soll sobald als möglich ein Ersatzstandort außerhalb des Nationalparks gefunden werden.“
  • Der Darßer Ort ist heute Bestandteil des Europäischen Vogelschutzgebietes „Vorpommersche Boddenlandschaft und nördlicher Strelasund“ (DE-1542-401) sowie des Fauna-Flora-Habitatgebietes „Darß“ (DE-1541-301).
  • Die Funktionen des Nothafens „Darßer Ort“ sind im Seegebiet vor dem Fischland Darß-Zingst weiterhin nicht verzichtbar.

Die am Darßer Ort erforderlichen Baggerarbeiten in der Fahrrinne zum Nothafen, der Schiffs-/Bootsverkehr und der Betrieb des Nothafens beeinträchtigen den Schutzzweck des Nationalparks. Da ein Nothafen mit eingeschränkter Etappenfunktion im Seegebiet aber erforderlich ist, wird angestrebt, einen Ersatzhafen an einem Standort außerhalb der Kernzone zu schaffen und den bestehenden Nothafen zu schließen.

Aufgrund des beschriebenen Zielkonflikts, setzen sich die verschiedenen Landesregierungen bereits seit Ende der militärischen Nutzung für die Schaffung eines alternativen Etappenhafens inklusive Nothafenfunktion ein. Allerdings konnten auf dem Fischland-Darß-Zingst - trotz intensiver Bemühungen und vielen interessanten Studien – bisher keine Hafenprojekte realisiert werden (Außenhäfen oder Inselhäfen). Gründe waren u.a. Vorbehalte in den Gemeinden gegen größere Häfen bzw. deren Wirkungen sowie Probleme mit der Finanzierung von Folgekosten, die u.a. durch die Störung von natürlichen Sedimenttransportprozessen entstehen.

Da kleine Inselhäfen an sandigen Küsten Vorteile bezüglich der Auswirkungen auf Sedimenttransportprozesse aufweisen, hat die Landesregierung die Realisierbarkeit von vergleichsweise kleinen Inselhäfen nahe der Seebrücken vor Prerow oder Zingst mit einer Machbarkeits-/Variantenuntersuchung untersuchen lassen. Die Ergebnisse der Untersuchung zeigen, dass ein Inselhafen an beiden Standorten technisch machbar und genehmigungsfähig ist. Somit besteht aus technischer Sicht die Möglichkeit, den beschriebenen Zielkonflikt mit einem Inselhafen zu lösen. Der Inselhafen soll die Funktionen des Nothafens „Darßer Ort“ übernehmen.
Der Standort Prerow wurde in der Machbarkeits-/Variantenuntersuchung als Vorzugsvariante ausgewiesen. Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat sich daher für die Errichtung eines Inselhafens vor Prerow ausgesprochen und die finanziellen Grundlagen geschaffen. Da die Bürger der Gemeinde Ostseebad Prerow der Nutzung der Seebrücke im Rahmen eines Bürgerentscheids zugestimmt haben, liegen alle Voraussetzungen zur Errichtung eines Inselhafens vor Prerow vor.