Behörden / Institutionen

Zum Geschäftsbereich des Ministeriums gehören 11 nachgeordnete Behörden, die in personeller und fachlicher Hinsicht der Aufsicht des Ministeriums unterstehen. Die Landesämter sind als Fachbehörden tätig und erfüllen besondere Vollzugsaufgaben für das gesamte Land M-V. Bei den übrigen Behörden handelt es sich um untere Landesbehörden, die Vollzugsaufgaben im Rahmen ihrer örtlichen Zuständigkeiten wahrnehmen oder um Anstalten des öffentlichen Rechts und Fachschulen.

Darüber hinaus gibt es noch 9 Institutionen, die dem Geschäftsbereich des Ministeriums zugeordnet sind. Sie nehmen teilweise Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahr, z.B. als landwirtschaftliche Fachbehörde bei der LMS GmbH.

Für diese Institutionen wurde jedoch eine andere Rechtsform (z.B. eine GmbH) gewählt, um eine optimale Aufgabenerledigung zu gewährleisten.

Den nachfolgenden Listen können Sie die Namen der nachgeordneten Behörden und inhaltlich zugehörigen Institutionen entnehmen. Diese sind mit den jeweiligen Internetpräsentationen verbunden. Dort finden Sie weiterführende Informationen.