Fragen zu Corona?

Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf Fachfragen in den Zuständigkeitsbereichen unseres Ministeriums (Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit, Forst, Jagd, Fischerei) im Zusammenhang mit dem Coronavirus.
Ergänzend steht für Fragen aus Landwirtschaft, Ernährungswirtschaft und Verbraucherschutz die Hotline des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft zur Verfügung (werktags).

Antworten auf Fragen aller anderer Sachbereiche sowie Informationen zum Coronavirus finden Sie zusammengefasst auf der FAQ-Seite der Landesregierung und der
Informationsseite des Wirtschafts- und Gesundheitsministeriums.

Für alle Fragen zur Corona-Pandemie ist eine zentrale Bürgerhotline 0385-588 11311 geschaltet.
(Mo-Fr 8:00 – 17:00 Uhr; Sa und So 10:00 – 14:00 Uhr)

Fragen zur Lebensmittelsicherheit

Welche Regeln gelten für die Hofläden?

Für die Direktvermarktung bzw. das Betreiben eines Hofladens gelten die gleichen Bestimmungen wie für den Lebensmitteleinzelhandel.
Hofläden dürfen somit weiterhin betrieben werden. Neben den bestehenden Hygieneregelungen gilt es, den Zutritt zu steuern und Warteschlangen zu vermeiden. Bei einer landesweiten Inzidenz > 100 darf sich nur ein Kunde je 20 qm Ladenfläche im Gebäude aufhalten, unter 100 sind maximal ein Kunde pro 10 qm Verkaufsfläche möglich. 

Kann das neuartige Coronavirus über Lebensmittel und Gegenstände übertragen werden?

Nach aktueller Einschätzung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) ist eine Übertragung über Lebensmittel und Gegenstände unwahrscheinlich. Demnach gibt es derzeit keine Fälle, bei denen nachgewiesen ist, dass sich Menschen über den Verzehr kontaminierter Lebensmittel oder durch Kontakt zu kontaminierten Gegenständen mit dem neuartigen Coronavirus infiziert haben. Auch für andere Coronaviren sind keine Berichte über Infektionen durch Lebensmittel oder den Kontakt mit trockenen Oberflächen bekannt.

Umfassende Informationen dazu finden Sie unter:

BfR - Kann das neuartige Coronavirus über Lebensmittel und Gegenstände übertragen werden?

Lecker Essen trotz Corona?

In Zeiten von Corona wird nun ganz oft zu Hause gekocht und gegessen. Familien stehen vor der Herausforderung, neben Homeoffice und Kinderbetreuung auch mehrmals täglich Essen aufzutischen.

Anregungen und Tipps von der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) Sektion MV

 

Fragen zur landwirtschaftlichen Produktion/Tierhaltung/Kleingärten

Wie hilft die Landesregierung uns Landwirten?

Land- und Ernährungswirtschaft leisten einen wichtigen Beitrag zur Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln. Damit sie diese Aufgabe auch zukunftssicher erfüllen können, erhalten sie neben der Unterstützung als Wirtschaftsunternehmen auch spezielle Unterstützung. Hierfür ist das Landesförderinstitut MV zuständig.

Welche Regeln gelten für den Umgang mit Nutztieren und mit Haustieren?

Nach Mitteilung des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) liegen bisher keine Hinweise vor, dass bei uns übliche Nutztiere/lebensmittelliefernde Tiere eine Rolle bei der Verbreitung von SARS-CoV-2 spielen oder als Infektionsquelle für den Menschen relevant sein könnten (FLI FAQ vom 28.10.2020).

Als allgemeine Vorsichtsmaßnahme wird jedoch empfohlen, die grundlegenden Hygieneprinzipien einzuhalten. Sofern sich Personen in Quarantäne befinden, sollten geeignete Personen um Unterstützung bei der Pflege der Tiere gebeten werden. Bestätigt infizierte Personen sollten den engen Kontakt zu ihren Haustieren, wie z. B. das Abschlecken des Gesichts durch die Tiere, vermeiden, eine Absonderung der Tiere vom Tierhalter ist derzeit nicht vorgesehen.

Ich habe gehört, dass eine Meldepflicht für positiv auf Corona getestete Tiere gibt. Ist das richtig? Was bedeutet das für die Haltung?

Um die Rolle von gehaltenen Tieren an der Corona-Pandemie besser zu verstehen und gegebenenfalls ihre Relevanz als Überträger einordnen zu können, wurde eine Meldepflicht für SARS-CoV-2-infizierte Tiere (nach §2 TierGesG) eingeführt.

Das bedeutet, dass positive Ergebnisse dem zuständigen Veterinäramt mitzuteilen sind. Hierbei handelt es sich ausschließlich um eine Informationspflicht, aus der sich keine Bekämpfungsmaßnahmen ergeben.

Sind Überwachungsuntersuchungen zur Aufrechterhaltung des „seuchenfreien“ Status in Nutztierhaltungen weiterhin durchzuführen oder werden sie ausgesetzt?

Die Überwachungsuntersuchungen in rinderhaltenden Betrieben zur Aufrechterhaltung des Status BHV1-, Brucellose- und  Leukose-frei oder BVDV-unverdächtig sowie in Schaf- und Ziegenhaltungen zur Aufrechterhaltung des Status Brucella melitensis-frei aber auch in Schweinebeständen zur Aufrechterhaltung des Status als frei von Aujeszkyscher Krankheit sind auch weiterhin erforderlich.

Das Vorgehen ist jedoch mit dem jeweils zuständigen Veterinäramt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt abzustimmen. Die Veterinärämter haben Hinweise erhalten, wie zu verfahren ist, um den Freiheitsstatus nicht zu gefährden. Wenden Sie sich deshalb bitte an das für Sie zuständige Veterinäramt.

Wie können wir die Versorgung unserer Pferde unter den Bedingungen der Landesverordnung sicherzustellen?

Obwohl der sportliche Regelbetrieb in Vereinen und Betrieben/Reitschulen infolge der Landesverordnung eingestellt ist. haben Pferdesportvereine, Pferdebetriebe und Pferdehalter unter der Maßgabe des Tierschutzes die Aufgabe, die Versorgung der Pferde im Rahmen der Grundbedürfnisse einschließlich der Bewegung sicherzustellen. Dabei sind die Belange des Infektionsschutzes zwingend zu berücksichtigen. Das Landwirtschaftsministerium hat dazu eine Handlungsanleitung erarbeitet, die noch immer gültig ist und hier abrufbar ist.

Fragen zur Abfallwirtschaft

Was muss ich im Oktober und März bei der Verbrennung pflanzlicher Abfälle beachten?

Das Umweltministerium appelliert an die Bürger des Landes Mecklenburg-Vorpommern, insbesondere zu Zeiten der Corona-Pandemie auf das Verbrennen von Gartenabfällen zu verzichten. Die Erlaubnis zum Verbrennen pflanzlicher Abfälle ist nicht nur rechtlich als Ausnahme an strenge Vorgaben geknüpft. Es ist auch aus ökologischer Sicht unzeitgemäß. Die Luft wird durch den Rauch belastet und ein wertvoller Rohstoff geht verloren.

Zudem ist es in Zeiten der Corona-Pandemie besonders wichtig zu lüften. Das bedeutet, dass Feuer und Rauch gerade jetzt die Luftqualität nicht mindern sollten.

Muss man auch bei der Abfallentsorgung etwas beachten?

Auch wenn bisher keine Fälle bekannt sind, bei denen sich Personen durch Berührung von kontami­nierten Gegenständen angesteckt haben, empfiehlt das Robert-Koch-Institut (RKI) für die Abfallentsorgung von Haushalten, in denen infizierte Personen, begründete Verdachtsfälle oder sonstige Personen in häuslicher Quarantäne leben, folgende hygienische Vorsichtsmaßnahmen:

  • Neben dem Restmüll auch Verpackungsabfälle (gelber Sack), Altpapier und Biomüll ausschließlich über die Restmülltonne (graue Tonne) entsorgen.
  • Sämtliche Abfälle, die durch das Virus kontaminiert sein könnten, in Abfallsäcken zu entsorgen. Einzelgegenstände wie beispielsweise Taschentücher nicht lose in Abfalltonnen zu werfen.
  • Abfallsäcke sicher verschließen und sicher verstauen, so dass keine Tiere damit in Kontakt kommen.
  • Spitze und scharfe Gegenstände in bruch- und durchstich­sicheren Einwegbehältnissen verpacken.
  • Glasabfälle und Pfandverpackungen sowie Elektro- und Elektronikabfälle, Batterien und Schadstoffe nicht über den Hausmüll entsorgen, sondern später nach Gesundung und Aufhebung der Quarantäne wie gewohnt getrennt entsorgen. 

Für alle anderen privaten Haushalte in Mecklenburg-Vorpommern, in denen keine infizierten Personen, keine begründeten Verdachtsfälle und auch keine sonstigen Personen in häuslicher Quarantäne leben, gilt weiterhin uneingeschränkt das Gebot der Abfalltrennung. Es gelten die entsprechenden Hinweise des Abfallentsor­gers.

Publikationen und Dokumente

Verordnungen

Die Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern (Corona-LVO M-V)

Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.04.2022 bis 28.04.2022