Flurneuordnungsverfahren - Übersicht MV
In Mecklenburg-Vorpommern werden zur Eigentumsregelung in den ländlichen Räumen Flurneuordnungsverfahren nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz und Flurbereinigungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz angeordnet. Im Rahmen dieser Verfahren werden unter anderem die Eigentums- und Rechtsverhältnisse an den Grundstücken im Verfahrensgebiet neu geordnet. Angeordnet werden diese Verfahren von den vier Staatlichen Ämtern für Landwirtschaft und Umwelt in Mecklenburg-Vorpommern.
Nähere Informationen zu den o. g. Verfahren enthält die Broschüre „Flurneuordnungsprogramm des Landes Mecklenburg-Vorpommern“, die jährlich vom Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt veröffentlicht wird.
Übersicht über Flurneuordnungsverfahren in MV
Anmerkungen
- Die räumliche Abgrenzung der Flurbereinigungsverfahren muss nicht exakt der rechtlichen Abgrenzung entsprechen. Die amtliche Abgrenzung der Flurbereinigungsverfahren lässt sich nur aus Anordnungs- bzw. Änderungsbeschlüssen ablesen.
- Die Darstellung der Verfahrensnamen erfolgt nur im Maßstab größer 1:100.000.
- Per Mausklick in eine Verfahrensfläche kann eine tabellarische Auflistung weiterer Verfahrensangaben geöffnet werden. Sollte sich bei Ihnen kein Popup-Fenster öffnen, überprüfen Sie bitte Ihre Browsereinstellungen.
Kartenanwendungen direkt aufrufen
- Flurneuordnung M-V Übersichtskarte für Mecklenburg-Vorpommern
- Übersicht laufender Flurneuordnungs-/Flurbereinigungsverfahren auf Bundesebene Bundesweite Übersicht der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Nachhaltige Landentwicklung (ArgeLandentwicklung)
Definition und Förderung
Flurneuordnung ist die Feststellung und Neuordnung der Eigentumsverhältnisse nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) sowie die Neuordnung ländlichen Grundbesitzes und die Gestaltung der ländlichen Räume durch Maßnahmen nach dem Flurbereinigungsgesetz, einschließlich von Maßnahmen zur Sicherung eines nachhaltig leistungsfähigen Naturhaushaltes. Zuwendungsempfänger von Förderungen können Teilnehmergemeinschaften, Wasser- und Bodenverbände und ähnliche Rechtspersonen und einzelne Beteiligte (Teilnehmer) sein. Gefördert werden Verfahren nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz und dem Flurbereinigungsgesetz zur Regelung der eigentumsrechtlichen Verhältnisse an Grundstücken einschließlich der Zusammenführung getrennten Grund- und Gebäudeeigentums und zur Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft.
Weitere Informationen:
Kontakt
Referat 340