Agrarökonomie

Informationen zum Testbetriebsnetz MV

Das vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) in Zusammenarbeit mit den Ländern organisierte Testbetriebsnetz stellt Jahresabschlussdaten landwirtschaftlicher, forstwirtschaftlicher, gärtnerischer und fischereiwirtschaftlicher Betriebe in anonymisierter Form zur Verfügung.

Zweck des BMEL-Testbetriebsnetzes ist es, den politisch Verantwortlichen, der Wirtschaftsberatung, der Wissenschaft sowie den Berufsverbänden aktuelle und repräsentative Ergebnisse zur wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Lage der Landwirtschaft zur Verfügung zu stellen. Es leistet damit einen wichtigen Beitrag für agrarpolitische Entscheidungen landes-, bundes- und EU-weit. Es schafft aber auch für dem teilnehmenden Betrieb selbst die Möglichkeit, eine Betriebsanalyse vorzunehmen, Schwachstellen zu erkennen und eine fundierte Planung durchzuführen.

Die Teilnahme am Testbetriebsnetz ist freiwillig. Die Buchführung der Testbetriebe wird nach einheitlichen Regeln mit dem BMEL-Jahresabschluss erstellt. Dazu werden Ausführungsanweisungen bereitgestellt, die jährlich aktualisiert werden. Darüber hinaus werden EDV-Programme zur Plausibilitätsprüfung der Datensätze zur Verfügung gestellt. Die erhöhten Aufwendungen werden pauschal entschädigt.

In Mecklenburg-Vorpommern wird das Testbetriebsnetz Landwirtschaft von der LMS Agrarberatung GmbH betreut. Die Termine für die Abgabe der Jahresabschlüsse sind auf Anfang Oktober festgesetzt. Genauere Hinweise erhalten Sie unter der unten angegebenen Kontaktadresse.

Fragen zum BMEL-Jahresabschluss

Für welche Betriebe ist der BMEL-Jahresabschluss relevant?

  1. Betriebe, die im Rahmen der „Richtlinie zur Förderung von Investitionen in der landwirtschaftlichen Produktion nach dem Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP-RL M-V)“ des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommerns Fördermittel empfangen haben, sind gemäß Punkt 6.2 dieser Richtlinie verpflichtet, „eine Buchführung … fortzuführen, die dem BMEL-Jahresabschluss entspricht“. Diese sogenannte Auflagenbuchführung gilt vom Zeitpunkt der Bewilligung an für mindestens fünf Jahre.
  2. Die Teilnahme am BMEL-Testbetriebsnetz beinhaltet die Bereitstellung des plausibilitätsgeprüften BMEL-Jahresabschlusses. Dieses bundeseinheitlich organisierte Datenerfassungssystem dient dem Zweck der jährlichen Darstellung der wirtschaftlichen Lage der landwirtschaftlichen Betriebe in der Bundesrepublik und wird im Land Mecklenburg-Vorpommern fachlich und organisatorisch von der LMS Agrarberatung GmbH, Abteilung Testbetriebsnetz betreut. Auf Anfrage der zuständigen Stelle liefern die Testbetriebe freiwillig ihren Abschluss.
  3. Im Rahmen der Gewährung von Krediten und der damit im Zusammenhang stehenden Risikobewertung (Rating) verlangen Hausbanken zunehmend die Vorlage des BMEL-Jahresabschlusses von ihren Kunden. Auch landwirtschaftliche Berater sehen im BMEL-Jahresabschluss verstärkt ein geeignetes und unverzichtbares Instrument für ihre Arbeit.

Wie sieht der BMEL-Jahresabschluss aus?

Der handelsrechtliche Jahresabschluss bildet die Basis für den BMEL-Jahresabschluss. Betriebe, die nicht zur Aufstellung einer Handelsbilanz verpflichtet sind (Nichtkaufleute), legen den steuerlichen Jahresabschluss zu Grunde.

Der BMEL-Jahresabschluss besteht aus den folgenden, obligatorisch zu füllenden Abschnitten:

  • Deckblatt (allgemeine Angaben)
  • Bilanz
  • Darstellung der Einlagen und Entnahmen (nur für Einzelunternehmen)
  • Gewinn- und Verlustrechnung
  • Anhang zur Bilanz mit
    • Anlagenspiegel
    • Bewertung des Tiervermögens
    • Bewertung der Vorräte
    • Forderungenspiegel
    • Verbindlichkeitenspiegel (nur für juristische Personen)
    • Einzelaufstellung der Verbindlichkeiten
  • Ernteflächen, Naturalerträge und Leistungen sowie   Durchschnittspreise
  • Naturalbericht
    • der Tiere
    • der Vorräte
  • Betriebsfläche
    • Betriebsfläche am Ende des Geschäftsjahres
    • Betriebsflächenveränderung im Geschäftsjahr
  • Arbeitskräfte
  • Ergänzende Angaben
    • zum Unternehmen
    • Persönliche Angaben (nur für Einzelunternehmen)

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) veröffentlicht die jährlich aktualisierte Fassung der Broschüre „Buchführung der Testbetriebe - Ausführungsanweisung zum BMEL-Jahresabschluss" und ein aktuelles Programm-Update „WinPlausi“. Interessenten können sich beides kostenfrei aus dem Internet herunterladen: www.bmel-statistik.de

Wie erstelle ich den BMEL-Jahresabschluss?

Der BMEL-Jahresabschluss kann direkt im Plausibilitätsprogramm „WinPlausi“ angefertigt werden.

Praktikabler ist jedoch von vorn herein die Nutzung einer Finanzbuchführungssoftware, die auf die spezifischen Belange der Landwirtschaft und des Gartenbaus abgestimmt ist und eine Schnittstelle zum BMEL-Jahresabschluss bereithält. Verschiedene Softwareunternehmen bieten inzwischen als reguläres oder zusätzliches Modul die Erstellung des Jahresabschlusses im BMEL-Format „auf Knopfdruck“ an. Der Nachbereitungsumfang ist in Abhängigkeit von der Software und Erfassungsintensität in der Finanzbuchhaltung unterschiedlich hoch.

Neben der Technik ist die vollständige Datenerfassung im Betrieb die zweite elementare Voraussetzung.

Alle notwendigen Naturaldaten müssen mindestens in der erforderlichen Gliederungstiefe erfasst werden. Als Beispiele seien genannt:

  • Naturalerträge und Verbräuche der einzelnen pflanzlichen Kulturen
  • Tierbestandsentwicklung nach Tieraltersklassen (einschl. Geburten, Verendungen, Versetzungen)
  • Getrenntes Kontieren der Futtermittel nach ihrem Einsatz für die einzelnen Tierarten
  • Kontenzuordnung der staatlichen Zulagen und Zuschüsse gemäß vorgegebener Gliederung
  • Betriebsflächen nach Nutzungsarten einschl. unterjähriger Veränderungen
  • Arbeitskräfte nach Haupttätigkeitsbereichen und Beschäftigungsgrad.

Wie hoch ist die Entschädigung?

Für die Mitwirkung am Testbetriebsnetz Landwirtschaft erhalten Buchstellen und Steuerberater eine Vergütung von 330 Euro, die den Mehraufwand für die Erstellung des BMEL-Jahresabschlusses abdecken.

Als kleine Honorierung erhalten Betriebsleiter/innen zusätzlich eine Prämie von 90 Euro.

Der teilnehmende Betrieb erhält außerdem zwei detaillierte einzelbetriebliche Auswertungen (LFA-Kennzahlenrating und eigener Betriebskennzahlenvergleich nach Erfolg mit Betriebsgruppe) sowie die Gesamtzusammenstellung der aktuellen Buchführungsergebnisse MV.

Schulungen zum BMEL-Jahresabschluss

Jährlich laden die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern zu kostenlosen Schulungen ein.

In den Schulungen wird von der LMS Agrarberatung GmbH über Änderungen in der Ausführungsanweisung zum BMEL-Jahresabschluss und zum Plausibilitätsprüfprogramm (WinPlausi) informiert sowie Bearbeitungshinweise und inhaltliche Probleme bei der Erstellung dieses Jahresabschlusses besprochen. Weiterhin werden die Buchführungsergebnisse mit Ausblick auf die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung der Landwirtschaftsbetriebe ausgewertet.

Auch Interessenten können ihren Teilnahmewunsch gern der zuständigen Bearbeiterin der LMS mitteilen (Kontaktdaten siehe unten).

Schulungstermine: im Juni des aktuellen Jahres
Schulungsorte: Staatliche Ämter für Landwirtschaft und Umwelt MV

Testbetriebsergebnisse des Landes MV

Die Buchführungsergebnisse werden auf der Seite der Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern (LFA) angezeigt: Buchführungsergebnisse MV

1. Buchführungsergebnisse Landwirtschaft MV

2. Buchführungsergebnisse spezieller Betriebsgruppen

  • Buchführungsergebnisse ökologisch wirtschaftender Betriebe
  • Buchführungsergebnisse spezialisierter Schafbetriebe
  • Buchführungsergebnisse von Veredlungsbetriebe

 

Kontakt

LMS Agrarberatung GmbH
Testbetriebsnetz Mecklenburg-Vorpommern
Graf-Lippe-Straße 1
18059 Rostock
Sandra Sperner
Telefon: 0162-1388020; 0381-87713310/-31

Publikationen und Dokumente

Sonstiges

Tabelle über die Stichtage und des zu diesen vorhandenen Budgets für die Maßnahmen des EPLR MV 2014-2020

Anerkannte Beratungsunternehmen Landwirtschaft

Stand 01.10.2023