Immissionsschutz

Immissionsschutz

biogas plant 3Details anzeigen
biogas plant 3

Biogasanlage

Biogasanlage

Das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt ist die oberste Immissionsschutzbehörde des Landes im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen. Anlagen, die auf Grund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebes besonders schädliche Umwelteinwirkungen verursachen können, bedürfen einer Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz. Die Genehmigungspflicht für derartige Anlagen richtet sich nach der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen. Im Land befinden sich derzeit ca. 4.630 genehmigungsbedürftige Anlagen in Betrieb.

Das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) ist wissenschaftlich-technische Fachbehörde der staatlichen Umweltverwaltung des Landes Mecklenburg-Vorpommern und Obere Landesbehörde für den Immissionsschutz. Die nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz zuständigen Genehmigungs- und Überwachungsbehörden im Land sind die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt (StÄLU) mit Sitz in Schwerin, Rostock, Stralsund und Neubrandenburg.

Kontakt

Hausanschrift
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Abteilung 4 - Wasser, Boden, Abfallwirtschaft, Immissionsschutz, Strahlenschutz, Fischerei
Referat 420
Paulshöher Weg 1
19061 Schwerin
Referatsleiter
Frank Dopp
Telefon: 0385-588 16420
Telefax: 0385-588 16042

Publikationen und Dokumente

Publikationen

Statistisches Datenblatt 2022

Statistische Daten zu Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, Natur und Landschaft, Wasser und Boden sowie gesundheitlichen Verbraucherschutz in Mecklenburg-Vorpommern

Redaktionsschluss: Juli 2022

Statistisches Datenblatt 2020

Statistische Daten zu Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, Natur und Landschaft, Wasser und Boden sowie gesundheitlichen Verbraucherschutz in Mecklenburg-Vorpommern
Redaktionsschluss: September 2020

Lärmaktionsplanung in Mecklenburg-Vorpommern - Inhalt, Ziele und Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie

Verkehrslärm führt auch in MV zu einer hohen Betroffenheit sowohl bei den hier lebenden Menschen als auch bei den vielen Erholungssuchenden. Mit der EU-Umgebungslärmrichtlinie (EU-ULR) wurde ein neues Kapitel der Lärmbekämpfung aufgeschlagen. Erstmalig werden verbindliche Anforderungen und Fristen zur Erfassung und Minderung des Umgebungslärms getroffen.

In Rostock fand eine Veranstaltung statt, um den Beteiligten u.a. Handlungsspielräume bei der Lärmaktionsplanung aufzuzeigen. Dadurch sollen die bestehenden und zukünftigen Lärmbelastungen durch Verkehrslärm auf ein gesundheitsverträgliches Maß gemindert werden. In dieser Publikation sind die Beiträge der internen und externen Referenten zusammengefasst.

Jahresbericht zur Luftgüte 2015 in Mecklenburg-Vorpommern

Das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) hat mit dem Jahresbericht zur Luftgüte eine umfassende Darstellung zur Luftqualität des Jahres 2015 in MV vorgelegt. Zur kontinuierlichen Überwachung der Luftqualität betreibt das LUNG ein Luftmessnetz, das im Berichtszeitraum 14 ortsfeste Messcontainer und eine Kompaktmessstation umfasst hat. Ergänzt werden diese Messungen durch die Laboranalysen der verschiedenen Staubinhaltsstoffe.

Die ermittelten Luftgütedaten belegen für das Jahr 2015 eine allgemein gute Luftqualität in MV. Der Jahresbericht ist eine wichtige Ergänzung zu den aktuellen Luftgüteinformationen im Land. Die aktuellen Immissionsdaten können im Internet unter der Adresse http://www.lung.mv-regierung.de/umwelt/luft/lume.htm sowie über die Videotexttafel 677 des NDR abgerufen werden.