Inspektionsplan zur Überwachung von Störfallanlagen in Mecklenburg-Vorpommern

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Titelblatt der Publikation "Inspektionsplan zur Überwachung von Störfallanlagen"

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Nach der Richtlinie 2012/18/EU (Seveso-III-Richtlinie) haben die Länder zur Verhütung und Begrenzung schwerer Unfälle für die erfassten Betriebe ein Inspektionssystem einzurichten. Es stellt für Betriebe mit gefährlichen Stoffen sicher, dass die betriebstechnischen, organisatorischen und managementspezifischen Vorkehrungen der betroffenen Betriebsbereiche planmäßig und systematisch von den zuständigen Behörden überwacht werden.

Der Inspektionsplan zur Überwachung von Störfallanlagen in Mecklenburg-Vorpommern regelt die grundsätzlichen Anforderungen und die Organisation der störfallrechtlichen Überwachung (die sogenannte Inspektion) der Betriebsbereiche im Land und enthält ein Verzeichnis der in den Geltungsbereich des Planes fallenden Anlagen.

Auf Grundlage des Inspektionsplanes erstellen und aktualisieren die jeweils zuständigen Überwachungsbehörden gemäß § 17 Absatz 2 Störfall-Verordnung Überwachungsprogramme. Für die Überwachung sind die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt (StÄLU) sowie das Bergamt Stralsund die zuständigen Behörden.

Kontakt

Hausanschrift
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Abteilung 4 - Wasser, Boden, Abfallwirtschaft, Immissionsschutz, Strahlenschutz, Fischerei
Referat 450 - Gewässer- und Meeresumweltschutz
Paulshöher Weg 1
19061 Schwerin
Referatsleiter
Frank Dopp
Telefon: 0385-588 16420
Telefax: 0385-588 16042

Publikationen und Dokumente

Publikationen

Sonstiges

Anhang 1 zum Inspektionsplan - Liste der Betriebsbereiche in Mecklenburg-Vorpommern

Stand: 01.01.2022

Anhang 2 zum Inspektionsplan – Muster Inspektionsprogramm/Inspektionsrahmen

Anhang 2 als Muster stellt keine verbindlichen Vorgaben dar und erhebt keinen Anspruch auf inhaltliche Vollständigkeit.