Bodenschutzprogramm des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Unsere Böden bilden die essentielle Lebensgrundlage für Menschen, Tiere und Pflanzen. Sie reagieren sehr sensibel und beeinflussen unseren Lebensraum bis hin zum Klima. Einmal zerstört, ist Boden nicht wieder herstellbar. Langfristig kommt es darauf an, den Boden sinnvoll zu nutzen und sorgsam zu schützen. Boden soll gebraucht, aber nicht verbraucht werden.

Auch in Mecklenburg-Vorpommern besteht für Böden die Besorgnis fortschreitender Flächeninanspruchnahme, zunehmender Strukturveränderungen durch Bodenerosion, Bodenschadverdichtung sowie Einträge an Schadstoffen. Insgesamt gilt es, rechtzeitig Vorsorge zu betreiben, um negative Beeinflussungen der Bodenfunktionen zu erkennen sowie rechtzeitig und gezielt abzuwenden bzw. auf ein Minimum zu reduzieren. Nur so kann ein guter Zustand erhalten bzw. wieder hergestellt werden.

Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern hat in der Koalitionsvereinbarung Nr. 125 vom 5. November 2002 die Erarbeitung eines Bodenschutzprogramms für Mecklenburg Vorpommern vereinbart. Seit dem 4. Juli 2011 findet das Bodenschutzprogramm seine rechtliche Grundlage in § 11 des Landesbodenschutzgesetzes.

Die landesweiten Ziele und Maßnahmen zur Vorsorge und zum Schutz des Bodens sollen von der obersten Bodenschutzbehörde unter Berücksichtigung nationaler und internationaler Umweltprogramme sowie des Bodeninformationssystems in einem Bodenschutzprogramm zusammengefasst werden. Vorhandene Umweltplanungen sowie Grundsätze und sonstige Erfordernisse der Raumordnung sind zu berücksichtigen, Ziele der Raumordnung sind zu beachten.

Das Bodenschutzprogramm wird in 3 Teilen erarbeitet:

Teil 1 (2002) - Der Bodenbericht

Der Bodenbericht

Das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V hat im Jahr 2002 den "Bodenbericht des Landes Mecklenburg Vorpommern" erarbeitet und veröffentlicht.

Dieser Bericht beinhaltet eine ausführliche Zustandsbeschreibung der Böden unseres Landes und stellt somit die Grundlagenermittlung für das Bodenschutzprogramm dar.

Teil 2 (2018) - Bewertung und Ziele

Bewertung und Ziele

Teil 2 "Bewertung und Ziele" wurde Ende Januar 2018 vom Kabinett verabschiedet und veröffentlicht. Ausgehend von einer aktualisierten Zustandsbeschreibung wurden die Böden unter Einbeziehung der derzeit geltenden Umweltstandards hinsichtlich der Erfüllung ihrer natürlichen Funktionen, ihrer Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte sowie ihrer Nutzungsfunktionen bewertet. Unter Zugrundelegung dieser Analyse wurden Qualitäts- und Handlungsziele für eine künftige Sicherung des guten Zustandes bzw. eine notwendige Zustandsverbesserung entwickelt und festgelegt.

Teil 3 - Maßnahmen und Handlungsempfehlungen (geplant kommende Legislaturperiode)

Maßnahmen und Handlungsempfehlungen

In Auswertung der Teile 1 und 2 werden im Teil 3 des Bodenschutzprogramms konkrete Maßnahmen/Handlungsempfehlungen für eine künftige nachhaltige Bodennutzung in Mecklenburg-Vorpommern entwickelt.

Zusammengefasst werden alle 3 Teile des Bodenschutzprogramms u. a. Wege aufzeigen zur:

Reduzierung von

  • Flächeninanspruchnahmen durch Siedlungs- und Verkehrsflächen,
  • Bodenerosion,
  • Bodenschadverdichtung,
  • Einträgen an Schadstoffen,
  • Auswirkungen durch Klimaänderungen

Optimierung des Einsatzes von

  • landwirtschaftlichen Dünge- und Pflanzenschutzmitteln,
  • Klärschlamm, Bioabfällen, Baggergut, Bodenaushub,
  • Streusalz

Minimierung der Gefahren von

  • Betriebsunfällen, illegalen Abfallentsorgungen sowie Havarien entlang von Verkehrswegen sowie
  • Sedimentablagerungen auf Grund von Hochwasserereignissen.

Das Bodenschutzprogramm wird ebenfalls darstellen, wie die Belange des Bodenschutzes in Planungs- und Genehmigungsverfahren noch besser berücksichtigt werden können.